Alkoholsucht (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Thursday, 23.07.2009, 09:13 (vor 5399 Tagen) @ zicko

Hallo "zicko",

nach meinem Kenntnisstand, können nach einer Entziehungsmaßnahme die Folgeerkrankungen aus der Alkoholsucht als Behinderung/Schwerbehinderung anerkannt werden.

Aber der Ansprechpartner der hier eine verlässliche Aussage treffen könnte, wäre hier das Versorgungsamt. Also die Behörde welche die Anerkennung aussprechen würde.


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