vertrauensperson (Allgemeines)

obelix, Thursday, 30.07.2009, 08:28 (vor 6292 Tagen)

Hallo Forumsmitglieder,

ich würde gerne eure Meinung zu nachfolgendem Sachverhalt erfahren.

die Vertrauensperson begibt sich für 4 - 5 Wochen in den Erholungsurlaub. Vor Antritt des Erholungsurlaubs informiert er den Vorsitzenden des Personalrats mündlich, dass dieser die Schwerbehindertenvertretung nicht zu den während seines Urlaubs stattfindenden Personalratssitzungen einzuladen brauche, da die Schwerbehindertenvertretung auf eine Teilnahme verzichte. Sein Stellvertreter (meine Person) wird von der Vertrauensperson in keiner Weise informiert.

Grüße
Obelix

vertrauensperson

hackenberger, Thursday, 30.07.2009, 09:01 (vor 6292 Tagen) @ obelix

Hallo Obelix,

ich würde dieses als grobe Pflichtverletzung ansehen, wenn dieses gezielt gemacht würde und dadurch dann Nachteile für Schwerbehinderte nicht ausgeschlossen werden können. Denn sie hätte im Gegenteil gerade bei einer solch langen Abwesenheit den Stelli entsprechend zu informieren, damit eine Vertretung wahrgenommen werden kann.

Weiter sofern sie nicht ausdrücklich erklärt, dass sie während des Urlaubes nicht ihr Mandat wahrzunehmen, tritt die Verhinderungsvertretung Kraft Gesetzes ein. Denn lt. BAG ist bei Urlaub die Verhinderung der Mandatswahrnehmung regelmäßig gegeben.

Wie ist das Verhältnis zwischen VPSchwb und Stelli>

Grenzt die VPSchwb grundsätzlich den Stelli aus und dieses kann zu Nachteilen für die Schwerbehinderten führen, wäre dieses ein dringendes Thema für eine Schwerbehindertenversammlung. Gleiches gilt für das Thema "Information" des Stellis. Denn auch diese ist für eine Einbindung des Stellis unverzichtbar, denn nur so kann er im Falle einer Verhinderung das Mandat wahrnehmen.

Hier könnte und sollte ggf. die GSchwbV oder das IA vermitteln.

vertrauensperson

obelix, Thursday, 30.07.2009, 10:11 (vor 6292 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Bernhard,

vielen Dank für deine Stellungnahme.Ich wäre dir dankbar, wenn du die "ausdrückliche Erklärung" weiter erläutern könntest.

» Weiter sofern sie nicht ausdrücklich erklärt, dass sie während des
» Urlaubes nicht ihr Mandat wahrzunehmen, tritt die Verhinderungsvertretung
» Kraft Gesetzes ein. Denn lt. BAG ist bei Urlaub die Verhinderung der
» Mandatswahrnehmung regelmäßig gegeben.

» Wie ist das Verhältnis zwischen VPSchwb und Stelli>

Das Verhältnis besteht nicht. Die VP nimmt an vielen PR-Sitzungen nicht teil, insbesondere, da die VP sich im Aufstiegsverfahren befindet, und daher an verschiedenen Dienststellen ausgebildet wird.
Was hinsichtlich der Schwerbehindertenvertretung geschieht, bzw. geschehen ist weiß ich nicht, da ich in keiner Weise informiert werde.

Grüße Obelix

vertrauensperson

hackenberger, Thursday, 30.07.2009, 10:19 (vor 6292 Tagen) @ obelix

Hallo Obelix,

lese einfach diesen Beitrag [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=7129]hier![/link]

PS: Bitte bei Einträgen auch immer den Hinweis über dem Eingabefeld lesen und beachten "Text: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen"


Bei Nutzung der Suchfunktion, um was wir ja immer wieder bitten, hätte man diesen o.a. Beitrag gefunden. ;-)

vertrauensperson

matthias1 ⌂, Norderstedt, Thursday, 06.08.2009, 08:39 (vor 6285 Tagen) @ obelix

» » Wie ist das Verhältnis zwischen VPSchwb und Stelli>
»
» Das Verhältnis besteht nicht.

Wie ist das zu verstehen> Hattest Du mit dem VPSchwb einen Konflikt, oder habt Ihr Euch ohne spürbaren Grund im Rahmen der bisherigen Legislaturperiode ignoriert>

> Die VP nimmt an vielen PR-Sitzungen nicht
» teil, insbesondere, da die VP sich im Aufstiegsverfahren befindet, und
» daher an verschiedenen Dienststellen ausgebildet wird.

Um so wichtiger ist es, die Zusammenarbeit zwischen VPSchwb und Stelli, also Dir, aufzubauen! Das ist ein Aspekt, mit dem Du zusätzlich argumentieren kannst.

» Was hinsichtlich der Schwerbehindertenvertretung geschieht, bzw. geschehen
» ist weiß ich nicht, da ich in keiner Weise informiert werde.

Bernhard hat Dir ja aus gesetzlicher Sicht schon geantwortet. Ich würde den VPSchwb um ein Gespräch bitten, in dem die hier angesprochenen Fakten "auf den Tisch" kommen. Gewitter und persönliche Aussprachen reinigen die Luft.
;-)

Gruß von Matthias

vertrauensperson

obelix, Thursday, 06.08.2009, 11:02 (vor 6285 Tagen) @ matthias1

Hallo Matthias,

danke für deine Nachfrage.
Zum weiteren Verständnis: Die VP ignoriert mich wohl aus persönlichen Gründen. Diverse Gesprächsversuche meinerseits haben entweder keine Änderung herbeigeführt, oder wurden völlig ignoriert. Auch der Hinweis, dass durch dieses Verhalten der Wählerwillen missachtet wird, und eine umfassende Vertretung der Belange der schwerbehinderten Menschen an unserer Dienststelle nicht gewährleistet wird, fiel auf keinen fruchtbaren Boden.

Seit der Wahl vor fast 3 Jahren habe ich mein Amt eigentlich nicht ausüben können/dürfen.

Da die SchwbV ein "1-Mann-Gremium" ist, kann man auch schwerlich etwas dagegen unternehmen.

Gruß Obelix

vertrauensperson

hackenberger, Thursday, 06.08.2009, 17:10 (vor 6285 Tagen) @ obelix

Hallo Obelix,

doch Du kannst etwas machen, wende dich an das zuständige IA mit der Bitte mit der Vertrauensperson einmal ein Gespräch zu führen und diesen auf seine Pflichten und das Gesetz hinzu weisen. Weiter bei Krankheit oder Urlaub der Vertrauensperson bis Du automatisch im Mandat im Rahmen der Vertretung wegen Verhinderung. Dieses könnte die Vertrauensperson nur "verhindern" wenn sie ausdrücklich immer erklären würde, dass sie trotz offensichtlicher Verhinderung ihr Mandat wahrnehmen wollte, also gg. auch den Urlaub unterbrechen. Dann müsste sie dieses aber auch machen, also Urlaub wegen BR-Sitzung z.B. usw. unterbrechen. Würde sie diese trotz Erklärung nicht machen, wäre es ein grober Pflichtverstoß und könnte zum Mandatsentzug führen.

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