Wahlvorstand (Wahlen)

Ulrich, München, Monday, 03.08.2009, 09:42 (vor 6288 Tagen)

Guten Tag liebe Forumsteilnehmer.

Unser Wahlvorstand zur Wahl einer SBV hat sich jetzt um eine Person reduziert,
d. h. wir sind nur noch zwei Wahlvorstände. Dazu die konkreten Anfragen:

Können wir zwei verbleibenden Wahlvorstände die Wahl durchführen>

Können wir einen Nachrücker wählen lassen>

Oder sollten wir die Funktionsunfähigkeit feststellen, zurücktreten und
einen neuen WV ( diesmal am besten gleich mit Nachrücker) wählen lassen>

Schon mal Danke im Voraus an alle Antwortenden.

Wahlvorstand

hackenberger, Monday, 03.08.2009, 09:58 (vor 6288 Tagen) @ Ulrich

Hallo Ulrich,

hier hätte die Vorsorge geholfen, nämlich die Wahl von Ersatzmitgliedern für den Wahlvorstand. Wurden keine Ersatzmitglieder gewählt so müsste nun sofort ein Mitglied für den Wahlvorstand nachgewählt werden. Es sind hier die gleichen Regeln zu beachten wie bei der Bildung des Wahlvorstandes.

Bei der Bildung/ Wahl der Wahlvorständen sind die Grundlagen zur Bildung von Wahlvorständen für BR-Wahlen analog anzuwenden. Siehe hier: [link=http://www.betriebsrat.de/index_print.php>level=2&CatID=5.54&inhalt_id=36]Nach der Wahl des Wahlvorstandes[/link].

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