Wahlvorstand (Wahlen)

hackenberger, Monday, 03.08.2009, 09:58 (vor 6288 Tagen) @ Ulrich

Hallo Ulrich,

hier hätte die Vorsorge geholfen, nämlich die Wahl von Ersatzmitgliedern für den Wahlvorstand. Wurden keine Ersatzmitglieder gewählt so müsste nun sofort ein Mitglied für den Wahlvorstand nachgewählt werden. Es sind hier die gleichen Regeln zu beachten wie bei der Bildung des Wahlvorstandes.

Bei der Bildung/ Wahl der Wahlvorständen sind die Grundlagen zur Bildung von Wahlvorständen für BR-Wahlen analog anzuwenden. Siehe hier: [link=http://www.betriebsrat.de/index_print.php>level=2&CatID=5.54&inhalt_id=36]Nach der Wahl des Wahlvorstandes[/link].


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