§95 Abs. 2 (Allgemeines)

matthias1 ⌂, Norderstedt, Tuesday, 04.08.2009, 11:51 (vor 6289 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard!
Du hast geschrieben:
» Das gute vertrauensvolle Gespräch suchen, also reden, reden und nochmals
» reden. ;-)

Darüber hinaus habe ich gute Erfahrungen gemacht, indem ich im Rahmen der Schwerbehindertenversammlungen und Mails mit Blindkopieverteiler an die sb. Kollegen auf den § 95 und die damit verbundene Bedeutung hingewiesen habe. Außerdem ist es sinnvoll, regelmäßig die BR-Sitzungen zu besuchen. Wenn man nicht kann, Stelli hinschicken! Natürlich auch gutes Vertrauen zum Stelli aufbauen. Sollte sich herausstellen, dass der BR um Zustimmung von Angelegenheiten Schwerbehinderter gebeten wird, von denen die SBV nicht informiert wurde, unbedingt mittels dieser Begründung "schieben" lassen. Das hat sich parallel zu Gesprächen als guter Erziehungseffekt herausgestellt.

Viele Grüße von Matthias


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