Urlaub während Krankheit (Allgemeines)
Hallo David,
» Ein Kollege befindet sich derzeit in einer Krankenphase.
bedeutet dieses, dass er vom Arzt arbeitsunfähig gechrieben wurde (AU("gelber Schein")>>
Wenn ja, dann ist er AU und nicht in Urlaub!
Er kann sich selbstverständlich auch wieder arbeitsfähig schreiben lassem und dann Urlaub beantragen.
Eine AU eigenständig vor Ablaub der Zeit welche der Arzt als AU-Zeit in der AU-Meldung angegeben hat, unterbrachen und wieder arbeiten sollte man nicht machen. Man könnte sonst sofern sich daraus eine erneute AU ergibt, wegen Handelns was dem Genesungsprozess zu wieder läuft Probleme bekommen.
» Ich habe schon Hinweise über das SGB IX § 16....das erscheint mir aber
» noch zu Vage.
Was Du mit dem § 16 SGB IX willst >>>>>>>
Warum will der Koll. überhaupt eine AU abbrechen und EU/Urlaub nehmen> Dieses würde nur Sinn machen, wenn er aus der Lohnfortzahlung herausfallen würde, also Karnkengeld von der KK erhalten würde.
PS:
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