automatische Tür (Hilfsmittel)

hackenberger, Thursday, 06.08.2009, 17:25 (vor 5380 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

» Nun meine Frage: Kann ich beim Integrationsamt beantragen, dass es uns
» eine neue Türöffnungsanlage (oder wie sich sowas nennt) bezahlt> Muss ich
» das beantragen, der AG oder der betreffende AN> Gibt es dazu Formulare>
» Oder ist dafür ein anderer Reha-Träger zuständig>
Sofern wegen der Behinderung besondere Kosten entstehen, also nicht weil immer wieder einmal ein Türöffner defekt ist, kann der AG für die behindertenbedingten Mehrkosten Mittel aus der SchwbAV beim IA beantragen, vertretungsweise kann dieses auch die SchwbV für den AG wenn der AG die SchwbV entsprechend bevollmächtigt. Bei der Höhe der möglichen Mittel kommt es u.a auf die Höhe der Erfüllung der Pflichtquote an und wie der AG grundsätzlich zur Beschäftigung von Schwerbehinderten eingestellt ist. Gerade bei letzterem Argument kann eine gute Zusammenarbeit zwischen AG/SchwbV und BR von Vorteil sein, weil diese dann in ihren Stellungnahmen positiv sich für Mittel einsetzen können.


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