Diskriminierung (Allgemeines)

Wilfried, Wetzlar, Tuesday, 11.08.2009, 18:53 (vor 6282 Tagen)

Hallo Kollegen, habe das mal eine ganz wichtige Frage:

Ein Kollege mit einer Hörbehinderung hat in unserer Abteilung eine Sonderschicht da er nicht wie alle anderen alle Arbeiten ausführen kann.
Wir arbeiten in einem Zeitungsverlag in der Abteilung wo Anzeigen gestaltet, Texte und Sporttabellen erfasst werden. Unter anderem auch Telefonberichte.

Nachdem einer neuer Arbeitsplan in Kraft getreten ist sind zwei Kolleginnen, die sich eine Stelle teilen (halbtagskräfte), in den Schichtrhythmus des Hörbehinderten Kollegen zugeteilt worden. Dieser Rhytmus hat eine der Kolleginnen schon damals abwertend als "Taubstummen-Schicht" bewertet.

Heute hat die gleiche Kollegin auf Anfrage eines Kollegen welche Schicht sie denn heute hätte geantwortet:
Ich habe heute die Taubstummen-Schicht. Zeugen dafür sind ausreichend vorhanden!

Diese beiden Aussagen haben mich so geärgert, dass ich sie am Donnerstag in BR-Versammlung vorbringen werden.
Vorab möchte mich aber noch bei Euch erkundigen: ist dies eine Diskriminierung gegen über des Hörbehinderten Kollegen> Fallen diese Aussagen in das AGG>

Da ich aus Erfahrung weis, dass hier im Forum sehr kompetente Leute sind würde ich mich über eine schnelle Antwort von euch freuen.

Gruss an alle
Wilfried

Diskriminierung

hackenberger, Tuesday, 11.08.2009, 19:28 (vor 6282 Tagen) @ Wilfried

Hallo Wilfried,

es ist eine unschöne und nicht überlegte Aussage. Erkläre doch diesen Koll. einmal, dass auch sie morgen an einem gesundheitlichen Handicap leider könnten und ob sie dann sie selbst betreffend solche Aussagen als "gut" empfinden würden.

Sollten sie nicht einsichtig werden, wäre ggf. einmal eine "Ansage" der zuständigen Führungskraft sinnhaft.

Also "Diskriminierung" würde ich solche Aussagen noch nicht einstufen. Sie könnten ja auch sagen "die Schicht mit dem hörbehinderten Koll.", wäre auch unschön / unüberlegt aber sie würde "nur" Tatsachen wiedergeben.

Es scheint auf alle Fälle bei euch Aufklärung über das Thema " Schwerbehinderung und Menschen mit Handicap" sinnhaft. Das könnte doch einmal ein Thema für dich, also SchwbV bei der nächsten Betriebsversammlung sein oder ;-)

Die Schwerbehinderten welche ich kenne, incl. meiner selbst, würden gerne alle Nachteilsausgleiche welche sie auf Grund der Behinderung erhalten zurückgeben, wenn damit auch der Grund für diese nicht mehr gegeben wäre.

Hier hilft vielleicht der Hinweis auf die Aussagen unseres ehemaligen Bundespräsidenten, Herr Richard von Weizsäcker:
"Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann."

Diskriminierung

Amina, Bayern, Wednesday, 12.08.2009, 12:44 (vor 6281 Tagen) @ hackenberger

» "Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein
» Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann."

Hallo zusammen,:-)
das spricht mich voll an, ich hab jetzt wieder sehr viel Kraft weiter zu arbeiten.
Danke Euch!:flower:

Liebe Grüße
SBV Amina

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*Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen,die dem Leben seinen Wert geben.*(Wilhelm von Humboldt)

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