Unfall währed AU (Allgemeines)

pacodecolonia, Friday, 21.08.2009, 08:34 (vor 6272 Tagen)

Hallo,

ist ein sb AN, seit 9 Monaten psych. krank wieder in der Lohnfortzahlung seines AG, wenn er aktuell durch einen schweren Fahradunfall krankgeschrieben ist, somit der aktuelle AU Grund ja nicht im Zusammenhang bisheriger Erkrankungen steht.
Ändert etwas, das die AU wg. psych. Erkrankung noch andauert, der AN
also "doppelt" AU ist>
Gibt es etwas besonderes zu beachten>

Grüße

Unfall währed AU

hackenberger, Friday, 21.08.2009, 08:59 (vor 6272 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo,

dieses ist eine durch aus berechtigte Frage mit merklichen Auswirkungen für den Betroffenen, aber keine Frage zu unserm Themen hier, also der SchwbV da kein Zusammenhang zum SGB IX Teil 2.
Es gibt zwei Themen hier, Fortsetzungserkrankung und erneute Erkrankung.
Ich habe zu diesen Themen zwei BAG Entscheidungen gefunden. Am besten einmal lesen, besser noch die Fachleute zu diesem Thema befragen.
1. Entscheidung!
2. Entscheidung!

Auch hier findet man etwas zum Thema "Handbuch Arbeitsrecht: Krankheit"

Aber auch hier wieder der Hinweis, wir sollten uns mit Aussagen welche nicht zu unserm Tätigkeits-/ Aufgabenfeld gem. SGB IX Teil 2 gehören zurück halten.

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