Telearbeit (Allgemeines)
Hallo Jan,
grundsätzlich ist auch hier besonders die Umsetzung des § 81 Abs. 4 SGB IX wichtig.
Aber schaue auch einmal hier: Leitfaden - Telearbeit für behinderte Menschen!
oder auch hier: Vereinbarung Telearbeit
und hier: Telearbeit für Menschen mit Behinderungen
hier findest Du auch nich ein [link=http://www.boeckler.de/dbbv_86586.html>details=true&rasterpunkt=1.3.2&start=0&ende=20000&pos=1]Beitrag der Hans-Böckler-Stiftung[/link] zu diesem Thema und hier zum [link=http://www.boeckler.de/dbbv_86586.html>...]Grundsätzliche zur Telearbeit[/link].
VII.4 Fürsorgerichtlinien Bayern
"Tele- und Wohnraumarbeitsplätze: Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen kann auf Wunsch insbesondere für schwerbehinderte Beschäftigte, für die z. B. der tägliche Weg zum Arbeitsplatz wegen behinderungsbedingter Mobilitätsbeeinträchtigungen mit erheblichen Zusatzbelastungen verbunden ist oder bei welchen behinderungsbedingt eine besondere Arbeitszeitgestaltung notwendig ist (z. B. häufige Unterbrechungen), durch die Zuteilung von Tele- oder Wohnraumarbeitsplätzen erreicht werden. Sofern Tele- oder Wohnraumarbeitsplätze zur Verfügung stehen oder eingerichtet werden, ist bei der Vergabe der besonderen Situation schwerbehinderter Beschäftigter Rechnung zu tragen und eine Zuteilung unter angemessener Berücksichtigung der sozialen Belange der übrigen Mitarbeiter und der dienstlichen Erfordernisse bevorzugt an schwerbehinderte Mitarbeiter erfolgen."
www.verwaltung.bayern.de/Broschueren-bestellen-.196-1628679.1747374/index.htm