Re: Betriebsbedingte Kündigung (Kündigung)
Hallo,
also erst einmal vorab: Ein AG kann nicht so ganz einfach betriebsbedingte Kündigungen aussprechen. Hier sind schon einige Dinge zu beachten:
- wie Notwendigkeit einer betriebsbedingten Kündigung muss gegeben sein.
- Nur ein Hinweis auf rückgängige Auftragslage alleine ist meistens nicht ausreichend.
- Sozialauswahl gem KSchG ist zu beachten
- ggf. gibt es auch weitergehende Tarifverträge zu diesem Thema (wie Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen usw.)
- BR ist zu beteiligen.
- SchwbV ist zu hören.
- Integrationsamt muss der Kündigung zustimmen.
- eine anderweitige Beschäftigung im Betrieb ist nicht möglich.
Du siehst hier gibt es einige Hürden für den AG.
Ich würde versuchen in Gesprächen mit allen Betroffenen, Einzel- und später auch Gruppengesprächen die Ursachen für die Probleme zu klären und abzubauen. Sofern erforderlich könnte und wenn notwendig sollte man auch Hilfe 3 in Betracht ziehen (z.B. Integrationsamt, Integrationsfachdienst, Berufsbegleitender Dienst.
Bernhard