Kündigung eines VP-Stellis (Kündigung)

hackenberger, Tuesday, 25.08.2009, 21:11 (vor 5379 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo Paco,

grundsätzlich kann jeder AN gekündigt werden. Unkündbar ist niemand. Machen AN haben nur einen besonderen Kündigungsschutz der zu beachten ist.

Hierunter fällt auch der besondere Kündigungsschutz für Mandatsträger wie BR, SchwbV oder der Stellvertreter.

Für Stellis gilt, der nachwirkende Kündigungsschutz. Der bedeutet, dass diese für die Dauer von 12 Monaten nach der letzten Mandatswahrnahme diesen besonderen Kündigungsschutz besitzen. Der besondere Kündigungsschutz für VPSchwb und Stellis ergibt sich aus dem § 96 Abs. 3 SGB IX und § 15 KSchG

Diese Mandatsträger können aber nur außerordentlich gem. § 103 BetrVG gekündigt werden.

Der Betriebsrat müsste der Kündigung zustimmen oder der AG müsste sich die Zustimmung durch das ArbG ersetzen lassen ([link=http://www.duewel-zinger.de/news.php>action=details&ID=19]Ersatzzustimmung[/link]).

BetrVG § 103 Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen

Der so gekündigte Mandatsträger kann dann innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.


PS: Gleiches gült für VPSchwb!


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