Schweigepflichtsverletzung ja oder nein? (Umgang mit BR / PR)

sedov, Wednesday, 26.08.2009, 17:16 (vor 6264 Tagen)

Hallo,

bei mir gibt es mal wieder etwas "Nettes"::-(

Heute in der Personalratssitzung wurde

1. ein Punkt, welchen die SBV auf die TO setzen lassen wollte, NICHT auf die TO gesetzt, da es sich nicht ausschließlich um schwb Mitarbeiter handelt, sondern auch nichtschwb M betroffen sind und die SBV angeblich nur Punkte auf die TO setzen lassen kann, welche nur schwb Angelegenheiten betreffen.
Dieser Punkt sollte und wurde unter Verschiedenes behandelt.
Da habe ich noch nichts zu gesagt, da es ja dann letztendlich doch angesprochen wurde.

2. Der PR zu diesem Punkt in der letzten Sitzung meinem Vertreter gesagt hatte, dass kein Handlungsbedarf bestehe, da alle Mitarbeiter/innen einverstanden wären.
Heute habe ich den komissarischen Vorsitzenden gefragt, ob diese Aussage stimmt. Er bejahte.
Danach habe ich ihn gefragt, mit welchen Mitarbeiter/innen er sich denn darüber unterhalten hätte. (Ich wusste von den Mitarbeitern, dass keiner vom PR Kontakt aufgenommen hatte).
Da kam heraus, nur mit dem Vorgesetzten und dieser hätte das Einverständnis vorausgesetzt.
Nach heftiger und langer Diskussion mit Hinweisen auf Zusammenarbeit, dass auch schwb M Mitarbeiter sind und der PR sich sehr wohl um die Bealnge zu kümmern hat etc. etc. kam dann:

3. Der Personalrat sieht keinen Handlungsbedarf, da es sich hier nur um Belange von schwb M handelt und dafür nur(!!!) die SBV zuständig wäre.

Diese Aussage habe ich ins Protokoll aufnehmen lassen.

In der wiederum heftigen Diskussion fiel dann mehrfach von einigen PR-Mitgliedern der Satz: Für schwb sind wir nicht zuständig, dafür gibts ja die SBV, oder ähnliche Sätze.

Nun zu meiner Frage:

Wenn ich die Niederschrift bekomme und die Aussage wirklich drin stehen sollte, kann ich diese Niederschrift (nur diesen Punkt) vervielfachen und an alle Mitarbeiter/innen (auch nicht schwb) senden, mit dem Hinweis, dass der PR sich für Mitarbeiter, welche mit Schwerbehindertenangelegenheiten egal welcher Form (Antrag, Info, etc) betroffen sind, nicht zuständig fühlt und sich in keiner Weise einsetzen wird>
Kann ich die Info vom PR an mich aus dieser Sitzung an alle Mitarbeiter/innen weitergeben oder verletze ich damit die Schweigepflicht oder sonstige Gesetze>

Ich sehe eine Gefahr darin, wenn ich die Info nicht weitergebe, da ja Nachteile entstehen könnten.

Danke für Eure Antworten.:-)
Gruß sedov

Schweigepflichtsverletzung ja oder nein?

sedov, Wednesday, 26.08.2009, 17:21 (vor 6264 Tagen) @ sedov

» Hallo,
»
»ich habe mich glaube eben falsch ausgedrückt. ;-)
Der PR will sich für keinerlei Belange von schwb M einsetzen, diese würden nur der SBV obliegen. Auch in Bereichen, die nichts mit der Schwerbehinderung zu tun haben.
Gruß sedov

Schweigepflichtsverletzung ja oder nein?

hackenberger, Wednesday, 26.08.2009, 17:37 (vor 6264 Tagen) @ sedov

Hallo sedov,

erst einmal der PR liegt mit seiner Aussage für schwerbehinderte AN nicht zuständig zu sein aber voll daneben. Er müsste bitte einmal sein Gesetz, das Personalvertretungsgesetz genau lesen. Ich hätte ihn nach der Rechtsgrundlage für seine Aussagen gefragt.

Die SBV berät den BR/PR bei seinen Aufgaben. Sie ist quasi der Sachverständige und soll besonders auf die besonderen Belange achten /hinweisen und Lösungsvorschläge unterbreiten/ vortragen. So steht es auch im § 95 SGB IX Abs. 4, die SBV hat beratende Teilnahme an Gremien.

Ich hätte dem Pr ganz einfach an dem Beispiel Versetzung/ Mehrarbeit seine Zuständigkeit auch für die Beschäftigtengruppe dargelegt.

Der BR/PR hat auch darauf zu achten und notfalls hinzuwirken, dass der AG das SGB IX beachtet und umsetzt.

Hier ein Auszug aus dem [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/>sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittel Kommentar[/link] zum SGB IX § 95 Abs. 4 Rn 60

Die Schwerbehindertenvertretung hat auch das Recht, Angelegenheiten der Schwerbehinderten auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung setzen zu lassen. Deshalb sind die Schwerbehindertenvertreter rechtzeitig über den Termin der nächsten Sitzung zu informieren, hierzu einzuladen und ist ihnen die Tagesordnung mitzuteilen.

Hierunter fallen damit auch Themen welche alle AN betreffen aber bei Schwerbehinderten eine besondere Betroffenheit/ besondere Belange berühren.

Am besten dem PR einmal den Besuch einer Schulung zum SGB IX Teil 2 empfehlen.

Doch auch die Frage um was ging es im diesem TOP>>>

Sofern hier um keine Geschäftsgeheimnisse oder persönliche Dinge, z.B. Beförderung/ Versetzung Koll. X, geht, darf die SchwbV ihren Koll. durchaus erklären sie wollte hier sich hier für sie einsetzen, doch der PR sah mehrheitlich hier kein Handlungsbedarf, ja sogar keine Zuständigkeit, was man nicht versteht nicht nachvollziehen kann.

Man darf nur nicht sagen Koll. X hart dafür und Koll. Y dagegen gestimmt.

Bitte bei solchen negativen Aussagen, sei es vom AG oder BR/PR immer diese nach ihrer Rechtsgrundlage für ihre Aussagen fragen und es sich am besten schriftl. geben oder ins Protokoll wörtl. aufnehmen lassen.

PS: Hast Du einen guten Kommentar zum SGB IX, vielleicht sogar den Knittel, dann nehme diesen beim nächsten Mal mit und zeige den "Ungläubigen" es schwarz auf weis.

Der BR/PR muss von der SchwbV zu recht beantragte TOPs aufnehmen oder er begeht eine Pflicht-/ Gesetzesverletzung.

Schweigepflichtsverletzung ja oder nein?

sedov, Wednesday, 26.08.2009, 18:07 (vor 6264 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Bernhard,

dies habe ich in der Diskussion alles angebracht, aber man windet sich wie 5 Aale.
Das Problem ist, dass mit jeder sachlichen Aussage von mir, der PR den Eindruck hat, ich bevormunde sie oder wäre besserwisserisch.
Alle Vernunft kann hier nichts richten.

»
» Doch auch die Frage um was ging es im diesem TOP>>>

Um die Umzugsaktionen allgemein.
Ich habe den PR vorher gebeten, sich auch der Sache anzunehmen und vorgeschlagen, dass man von den Verantwortlichen nun ein ordentliches Raumkonzept verlangt.Was aber nur in dem Maße geschah, dass man mit den Vorgesetzten gesprochen hat und dann eben diese Aussage in der letzten Sitzung kam.
Als es dann hieß, hier handle es sich schwb M, habe ich deutlich gefragt, ob diese schwb M keine Mitarbeiter/innen wären, ob es hier nun eine weitere Zweiklassengesellschaft gibt, nicht nur komba und verdi, sondern schwb und nichtschwb.
Na, da habe ich ja in ein Wespennest gestochen....
»
Im Grunde geht es auch nicht um die Mitarbeiter/innen sondern um mich. Man möchte mich mürbe machen und greift mich deshalb immer wieder an und versucht alles zu blockieren.
Es ärgert sie aber, dass ich darauf nicht eingehe und immer wieder den Spieß umdrehen kann.
Den komissarischen Vorsitzenden haben ein schwb Kollege und ich letzte Woche wegen Verstoß nach dem AGG angezeigt. Er wollte dem Kollegen verbieten, mich zu dem vom PR gewünschten Gespräch mitzunehmen, hat ihm gedroht, den Fragebogen von der Agentur nicht oder schädigend auszufüllen, wenn er mich doch zu dem Gespräch mitbringt. Er hat ihm gesagt, dass er ja gar nicht behindert sei und sich nicht aufführen wie in einem Kindergarten.

Tja und deshalb sollen nun alle schwb darunter leiden, weil ich mich gegen den PR wehre.
Deshalb auch meine offene Konfrontation mit dem PR.
Wie erwähnt, mit Vernunft und Sachlichkeit ist es bei dem PR nicht weit her, wie man ja leicht erkennen kann.

Ich muss noch ein Weilchen dem standhalten. Die Mitarbeiter bereiten die Abwahl vor und übernächste Woche werden die Unterschriftenlisten dafür ausgelegt.
Aber deshalb werde ich bis dahin nicht alles durchgehen lassen, wer weiß, wie lange sich das Verfahren noch in die Länge zieht.
Ich muss nun alles öffentlich machen, was an Vergehen vorliegt und dabei aber auch aufpassen.
Gruß sedov

Schweigepflichtsverletzung ja oder nein?

hackenberger, Wednesday, 26.08.2009, 18:27 (vor 6264 Tagen) @ sedov

Hallo sedov,

beim Thema Umzugsaktion wäre ja das besondere Thema die Rechte aus § 81 Abs. 4 dieses hätte ich auch dargestellt mit Beispielen. Also wo sind die besonderen Betroffenheiten/ Belange und was könnte / sollte der PR hier für diese Koll. unternehmen.

Hier hätte man da den PR auch anders bekommen können. So mit dem Hinweis, der AG will hier den PR und letztlich auch die SBV "kaltstellen" euch euerer Rechte nehmen, dass wollt ihr euch doch nicht gefallen lassen. Also den PR nicht angreifen (ihm zu verstehen geben er sei untätig) sonder ihn selbst auf den Gedanken kommen lassen, als vom AG kaltgestellter, gesehen werden zu können, was er natürlich nicht hinnehmen kann/ will.

Dem PR ruhig erklären, ich bin ja nur "fachlicher Berater" und gebe euch Tipps. Die Anerkennung bei AN könnt ihr (PR) gerne haben. Man kann ja dann in Schwb-Versammlungen den Koll. die Hintergründe darlegen und diesen erklären warum man ggf. auch den positiven Eindruck "Sieg" dem PR überlässt. So nach dem Motto nur das Ergebnis zählt, da ist der Weg zweitrangig.

Auch erklären, nur gemeinsam sind wir stark, also lasst uns zum Wohle der Beschäftigten zusammenarbeiten, wir wollen doch eigentlich alle das Gleiche. Nämlich das Beste für die Kollegen.

Schweigepflichtsverletzung ja oder nein?

sedov, Wednesday, 26.08.2009, 18:47 (vor 6264 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

»
» Auch erklären, nur gemeinsam sind wir stark, also lasst uns zum Wohle der
» Beschäftigten zusammenarbeiten, wir wollen doch eigentlich alle das
» Gleiche. Nämlich das Beste für die Kollegen.

Das habe ich versucht (und nicht nur ich), das würde ich gern weiter versuchen, aber keine Chance.
Es ist zu viel passiert in den letzten Jahren. Ist auch zu viel und aufwendig um es hier zu erläutern.
Bin ja als SBV nicht allein betroffen.

Vom PR geht folgendes zum o.a. Text von dir aus:
Nur der PR ist stark, zum Wohle des PR, Arbeit nein, Orden ja, Kollegen>!> Dazu einige Zitate:
Die sind doch nichts wert, untere Schicht, die brauchen wir nicht ernst nehmen. Sind doch nur Putzfrauen, ist doch nur ein E7er, der kann froh sein, dass er überhaupt hier ist. Wenn ich dem mal was nachweisen kann, dann ist er fällig.
Usw. usw..

Du siehst, das sind keine Eintagsfliegen, von denen ich hier berichte, hier handelt es sich um Wiederholungstäter und Machtbesessenen.
Es ist an der Zeit, die Grenzen aufzuzeigen.

Aber, ich vergass vorhin etwas:

DANKE für die Antworten.:-)
Gruß sedov

Schweigepflichtsverletzung ja oder nein?

hackenberger, Wednesday, 26.08.2009, 19:03 (vor 6264 Tagen) @ sedov

Halo sedov,

da kann man dann nur versuchen auf der nächsten Personalversammlung den PR zur Offenbarung zu bringen. Also entweder selbst die richtigen Fragen an den PR stellen oder besser noch andere Koll. zur Fragestellung anregen, dann könnte man deren Fragen durch eigene Beiträge ergänzen/ stärken.

Personalvertretungsgesetz, für das Land Nordrhein-Westfalen
- [link=http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_bs_bes_text>gld_nr=2&ugl_nr=2035&ugl_id=692&bes_id=4223&aufgehoben=N]Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG[/link] -

§ 46

(1) Der Personalrat hat einmal in jedem Kalenderjahr in einer Personalversammlung über seine Tätigkeit zu berichten.

Schweigepflichtsverletzung ja oder nein?

Horst1960, Wednesday, 16.09.2009, 14:45 (vor 6243 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
ich habe auch mit meinem BR die liebe Not. Hier giebt es einige, die regelmäßig gegen die Interessen der Mitarbeiter in den BR-Sitzungen stimmen.:-(

Ich wollte in der nächsten Betriebsversammlung die Belegschaft darüber informieren und "Ross und Reiter" nennen.:-P

Du schriebst jetzt: "Man darf nur nicht sagen, Koll. X hat dafür und Koll. Y dagegen gestimmt.":-(

Was kann mir im schlimmsten Fall passieren, falls ich es doch tue>
Gibt es eine Rechtsgrundlage>:-D

L.G.
Horst

Schweigepflichtsverletzung ja oder nein?

hackenberger, Wednesday, 16.09.2009, 15:07 (vor 6243 Tagen) @ Horst1960

Hallo Horst,

» Du schriebst jetzt: "Man darf nur nicht sagen, Koll. X hat dafür und Koll.
» Y dagegen gestimmt."
Ja, so ist es!

» Was kann mir im schlimmsten Fall passieren, falls ich es doch tue>
» Gibt es eine Rechtsgrundlage>
Es wäre ein Verstoß gegen die Nichtöffentlichkeit der BR-Sitzungen.
Du würdest auf alle Fälle auf diese Art die Zusammenarbeit nicht fördern, sonder bestimmt auch bei BR-Mitgliedern mit positiver Einstellung das Gegenteil auslösen.

Aber, schaue Dir einmal den § 23 BetrVG (Verletzung gesetzlicher Pflichten) an.

Welche rechtlichen Folgen für Dich persönlich die Folgen sein könnten, kann ich nun leider auch nicht sagen. Da mir kein Fall einer vorsätzlichen Verletzung der Verschwiegenheit und die Folgen hieraus bekannt sind.

Die Koll. könnten sich aber fragen, wann und wo verletzt er vielleicht auch die Verschwiegenheit.

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