Kostendeckung Beschwerdeverfahren (Lektüre / Gesetze)

weepee, Friday, 28.08.2009, 20:00 (vor 5365 Tagen)

Hallo alle zusammen,

zu meiner Verwunderung bekam ich heute Post von meinem Anwalt, dass die Kostenübernahme eines von mir längst als erledigt angesehenen Verfahrens zum Inhalt hat. Dazu muss ich etwas genauer erzählen:

Im März 2008 (2008!) schlug ich den Rechtsweg gegen meinen AG ein. Etwa im August 2008 gewann ich dann vor Gericht das Verfahren. Soweit alles klar.

Während obengenannter Periode wurde ich von meinem AG derart drangsaliert und gemaßregelt, dass ich mich auch dagegen beschwert habe. Da meine Beschwerde, die natürlich auch Dinge meiner Amtstätigkeit als VP sbM beinhaltete, nicht innerhalb der vorgegeben Frist bearbeitet wurde, schrieb ich erneut Untätigkeitsbeschwerde. Mein Anwalt wusste natürlich in allen Dingen Bescheid und verfolgte mein Vorgehen.
Meine 2. Beschwerde hatte zur Folge, dass ich wieder vor Gericht stand. Mein Anwalt hatte das Mandat, mich dabei zu vertreten. Ein glücklicher Umstand wollte es, dass mein bisheriger AG versetzt wurde und ich mich sowieso verändert habe, so dass für mich kein Grund mehr bestand, das Verfahren weiter zu führen. Ich zog also die Beschwerden zurück.

In der oben erwähnten Post vom Anwalt behauptet die Stelle, die u.a. die Beschwerde zu bearbeiten hatte und dieser Aufgabe nicht fristgemäß nachgekommen ist, meine 2. (Untätigkeits-)Beschwerde sei sowieso unnötig gewesen, da sie keinerlei relevanten Sachen enthielte. Außerdem sei der Beschwerde sowieso nicht stattgegeben worden, was mit einer Kopie eines geplanten/fiktiven Beschwerdebescheides untermauert wird. Diese Faktenaufzählung sei der Grund dafür, dass ich selbst die Kosten für den Anwalt tragen soll (Schreiben ist der Vorschlag an den Richter, der die Kostenfrage zu entscheiden hat).

Irgendwie habe ich den Eindruck, man wolle mir hier erneut meine Rechte beschneiden mit Argumenten, die schonmal falsch waren. Meine erste Beschwerde, die dann vor Gericht führte, wurde von der gleichen Stelle in allen Punkten abgelehnt - trotzdem habe ich vor Gericht gewonnen. Jetzt versucht man wieder, mir einen reinzuwürgen> Ich habe Rechte, sowohl als AN, als auch als Mandatsträger.

Wenn jemand Tipps für mich hat, mit denen ich das Hinzuziehen meines Anwalts untermaueren kann, könnte ich diese Fakten über den Anwalt noch benutzen. Ich würde mich freuen, den ganzen Sch... endlich mal abschließen zu können.

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Liebe Grüße WeePee


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