Hallo Jorgo,
esrt einmal der Hinweis, kleines Trost, auch ich weis nach den vielen Jahren der Arbeit mit diesem Thema nicht alles, und lerne und muss stets neues dazu lernen. Übrigens auch immer wieder wenn ich um hier euerer Fragen beantwort zu können wieder einmal tiefer in die Unterlagen/ Kommentare hineinschaue. DEM; wer behauptet alles zu wissen dem würde ich dieses nicht abnehmen.
» habe bei www.seh-netz. (information für behinderte Reisende)gelesen, diese Seite beschreibt das Thema schon sehr gut.
Vorraussetzungen und Allgemeines
Verkehrsmittel
Hinweise bezgl. Flugverkehr und Schiffsverkehr.
Begleitpersonen und Blindenführhunde
Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, Gl, aG, H oder Bl erfüllen die Vorraussetzung für die unentgeltliche Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr(ÖPNV). Entscheidend ist diese Einschränkung: In Fernverkehrszügen gilt keine unentgeltliche Beförderung. Die unentgeltliche Beförderung gilt nur im Öffentlichen Personennahverkehr(ÖPNV). Das bedeutet, will man dieses auch auf Fernstrecken nutzen, was durchaus geht, muss man für diese abder die jeweiligen ÖPNV-Verkehrsmittel nutzen, also etwas mehr Zeit mitbringen.
Also die Art der Behinderung spielt keine Rolle, entscheidend ist das MZ und die Notwendigkeit!