Überstunden (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 09.09.2009, 08:39 (vor 6251 Tagen) @ andre-sven

Hallo "andre-sven",

» ich habe schon versucht, diese Frage beantwortet zu bekommen und jeder
» sagt etwas anderes. Nur was richtig ist, weiß ich nicht.

» Was ist richtig> Ich komme hier nicht weiter.
Das ist schade, dabei hätte doch ganz einfach ein Blick ins Gesetz Klarheit geschaffen. Schaue also einmal in das SGB IX, § 96 Abs. 6. Aber bitte auch zur vollständigen Beantwortung Deiner Frage auch die Kommentierung zum § 96 Abs. 6 SGB IX lesen. Im [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/>sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittel-Kommentar[/link] findest Du die entscheidenden Aussagen in den folgenden Randnummern:
Rn 91 "Ausgleich für Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit"
Rn 92 "Umfang des Freizeitausgleichs"
Rn 93 "Geltendmachung"
Rn 95 u. 96 "Ausnahmsweise Abgeltung des Anspruchs auf Freizeitausgleich"
Rn 102 u. 103 "Sonderregelung für den öffentlichen Dienst"

Du erkennst ein Blick ins Gesetz sowie ein guter Kommentar hilft oftmals weiter ;-) ;-)

PS: Es bleibt aber am Ende auch die Frage: Warum kann hier nicht der Stelli eingesetzt werden> Denn bei so vielen Terminen liegt es nahe, dass auch z.B. wegen zeitgleicher Termine eine "Verhinderungsvertretung", also Einsatz des Stellis möglich ist.


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