Verrentung nach langer Krankheit (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Thursday, 10.09.2009, 10:24 (vor 5351 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

als Neue/ Neuer erst einmal willkommen hier im Forum. :flower:

» Welche Möglichkeit hat ein AN, der mit einer Erhöhung des GdB von 30 auf
» mindestens 50 keinen Erfolg hat, der aber insgesamt betrachtet, aufgrund
» von Folgeschäden der Erkrankungen, psychisch nicht mehr in der Lage ist,
» am Arbeitsleben teilzuhaben>
ggf. Rente/ Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen oder prüfen ob eine Beschäftigung in einem anderen Tätigkeitsbereicht/ -umfeld möglich ist.

» Ein medizinisches Gutachten belegt z. B. am 17.06.2009 einen GdB von 50,
» aber am 21.07.2009 einen GdB von 30. Das habe ich nicht so richtig
» verstanden - wo liegt hier der Fehler> Vor allem - die Einstufung der
» Erkrankungen haben sich nicht verändert!
Sollte hier nur eine GdB von 30 zuerkannt worden sein, und man als Antragsteller hiermit nicht einverstanden ist, so hilft nur der Rechtsweg. Widerspruch und ggf. Klage. Man könnte auch nach Ablauf von 6 Monaten einen neuen Antrag stellen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion