Gleistellung erneut beantragen bei Erhöhung GdB? (Gleichstellung)

hackenberger, Thursday, 10.09.2009, 10:53 (vor 5363 Tagen) @ Deckard666

Hallo "Deckard666",

Du bist zwar nicht neu hier, aber es ist Dein erster Beitrag, daher ein willkommen hier.:flower:

Nun zu Deiner Frage.

Die Gleichstellung kann auf unbestimmte Zeit oder befristet ausgesprochen werden. Es kommt also immer auf den Bescheid und die dort gemachten Angaben an.

Sofern sich keine grundlegende Änderungen bezgl. des Grundes der Gleichstellung ergeben und diese nicht befristet wurde, gilt diese weiter.

PS: Mit Anrede und Schlussfloskel lesen sich Beiträge schöner. ;-)


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