Fehlzeiten? (BEM)
Hallo "niehus"
» sind bei der berechnung der fehlzeiten (6 wochen), bei einer 5tg. woche
» , die wochenenden und feiertage mit einzurechnen. sprich ab 42 tg. au>
Wenn Du hier den § 84 Abs. 2 SGB IX anspricht, ja. Hier werden alle Tage innerhalb der AU mitgezählt.