Fusion (Wahlen)

ballhand, NRW, Wednesday, 16.09.2009, 18:41 (vor 6244 Tagen)

Im Rahmen unserer Krankenhausfusion bestehen 2 Schwerbehindertenvertretungen. Die Mitarbeitervertretungen sind bei Neuwahlen (reguläre Wahlen) zu einer MAV vereint. Wie sieht dies für die Schwerbehindertenvertretung aus > Reicht es bei den regulären Wahlen im nächsten Jahr oder gibt es hier andere Vorschriften oder Regularien die zu beachten sind ( ist die SBV mit der größeren Anzahl Schwerbehinderten federführend und bestehen beide SBV bis zur Wahl gleichwertig weiter). Würde mich über eine Antwort freuen


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