Fusion (Wahlen)

ballhand, NRW, Wednesday, 16.09.2009, 18:41 (vor 6244 Tagen)

Im Rahmen unserer Krankenhausfusion bestehen 2 Schwerbehindertenvertretungen. Die Mitarbeitervertretungen sind bei Neuwahlen (reguläre Wahlen) zu einer MAV vereint. Wie sieht dies für die Schwerbehindertenvertretung aus > Reicht es bei den regulären Wahlen im nächsten Jahr oder gibt es hier andere Vorschriften oder Regularien die zu beachten sind ( ist die SBV mit der größeren Anzahl Schwerbehinderten federführend und bestehen beide SBV bis zur Wahl gleichwertig weiter). Würde mich über eine Antwort freuen

Fusion

hackenberger, Wednesday, 16.09.2009, 22:15 (vor 6244 Tagen) @ ballhand

Hallo "ballhand",


welches Recht kommt zur Anwendung> Kirchenrecht oder Betriebsverfassungsrecht> Nach welcher Vorschrift sind die zwei Mitarbeitervertretungen bis zur nächsten Regelwahl vereint und wann ist die nächste MAV-Regelwahl>


PS: Mit Anrede und Schlußfloskel lesen sich die Beiträge schöner ;-)

Fusion

hackenberger, Wednesday, 16.09.2009, 22:41 (vor 6244 Tagen) @ ballhand

Hallo "ballhand",

schaue einmal hier, auf Seite 15 ....Ihr Amt erlischt daher:.....

Sollten dann noch Fragen bestehen, so melde dich nochmal.

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