Wahlen (Allgemeines)
» Hallo,
»
Hallo Conny
» Kann bei Ausscheiden der Vertrauensperson die Nachfolge auch so geregelt
» werden, dass z.B. der 2. Stelli die Nachfolge antritt, wenn der
» 1.Stellvertreter selbst nicht Vertrauensperson werden will>
Nein!
» Kann der 1. Stelli dann trotzdem sein Amt weiterführen>
Nein!
Es gilt immer das Wählervotum!
Also, entweder der erste Stelli rück nach oder legt sein Mandat nieder!
Auch beachten, rück der letzte/ einzige Stelli nach, so dass dann kein Stelli mehr gegeben ist, sollte sofort eine (Nach)Wahl eines oder mehrerer Stellis erfolgen.