Fusion (Gesamt-Konzern-SBV)

Fred, Baden-Württemberg, Sunday, 20.09.2009, 20:28 (vor 6239 Tagen)

Hallo,
Sept 09 wurde ein GSchwVertreter gewählt. Jeder Betrieb in den verschiedenen Städte hat einen SchwerbVertreter. Nun fusionierte die Firma mit anderen Firmen. Aus 22 verschiedene Betriebe werden nun 15 sein. Dann muss doch erneut ein GSchwVertreter gewählt werden. Gibt es eine vorgeschriebene Frist hierzu> Die anderen Betriebsteile haben zum Teil eine SchwerbVertretung vor Ort. Nehme an, das sich an der Wahlperiode für die örtliche SchwerbVertreter sich nichts ändern wird. Danke

Fusion

hackenberger, Monday, 21.09.2009, 12:01 (vor 6238 Tagen) @ Fred

Hallo Fred,

grundsätzlich diesen Hinweis, eine SchwbV / GSchwbV wird für 4 Jahre gewählt. Eine Veränderung in der Zahl der Wahlberechtigten innerhalb der Wahlperiode bedingt keine Neuwahl.

Wird die GSchwbV außerhalb des Regelwahltermins vom 1. Dezember bis 31. Januar gewählt, § 97 Abs. 7 SGB IX, und zum Regelwahlzeitpunkt ist die GSchwbV noch keine 12 Monate im Amt, findet keine Neuwahl statt.

Hier ist der große Unterschied zu Betriebsräten!

Für die Wahl der GSchwbV gilt die SchwbVWO, Zweiter Teil §§ 22 ff.

Also, auch wenn nun nicht alle, nach der Fusion bestehenden/ gewählten
SchwbV mit gewählt haben, ändert dieses nichts auf der Ebene GSchwbV.

Auf der örtl. Ebene können die Fusion/ Neuorganisation / Zusammenlegung/ Wegfall oder Neugründung von Betrieben oder Gemeinschaftsbetrieb Auswirkungen haben. Dieses ändert ber erst einmal nichts an der gewählten GSchwbV.

Hier, in Deiner Anfrage, fehlen um eine gute Antwort zu geben einige
Hinweise/ Angaben.

Entsteht ein neues Unternehmen, neue GmbH> Oder kommen einfach nur Betriebe hinzu bzw. fallen nur Betriebe weg>

Also, die entscheidende Frage: Ändert sich etwas am Unternehmen an der GmbH>> Wenn die GmbH als solche weiter Bestand hat bleibt es auf dieser Ebene beim Alten. Dann wirken sich die Neuorganisation/ Struktur erst bei den nächsten Regelwahlen aus.

Wenn aber aus der GmbH X und der GmbH Y eine (rechtlich) neue GmbH XY gebildet wird, wären sofort nach der Bildung des GBR XY GSchwbV-Wahlen einzuleiten.

Oder aber die gewählte/ gewählten GSchwbV legen alle, incl. der Stellis, ihre Mandate nieder um so den Weg für Neuwahlen zu eröffnen.

Wir hatten ja gerade am 16.09. auch einen Beitrag zum Thema "Fusion". Lese
also einmal [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9555#p9560]diese Antwort[/link].

In der dort verlinkten Unterlage, auf Seite 15, findest Du das Thema, wann
erlischt das Amt! Die dort beschriebenen Grundsätze / Vorgehensweisen gelten
sowohl für SchwbV/ wie auch GSchwbV. Mit der einzigen Ausnahme dem
"Regelwahlzeittermin".

Fusion

Fred, Baden-Württemberg, Tuesday, 22.09.2009, 08:40 (vor 6238 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

bzgl. der Fusion, wird der Konzern aufgelöst. Der KBR gibt es nicht mehr. Aus vielen kleinen GmbHs wird nun eine große GmbH. Da die Wahl des GesamtSchwerbVertreter erst von einem Monat war, nehme ich an, das nicht gewählt werden muss.

Danke auch für die Antwort und die Info zu den Links.....

Gruss Fred

Fusion

Doris, Tuesday, 22.09.2009, 17:39 (vor 6237 Tagen) @ Fred

» Aus vielen kleinen GmbHs wird nun eine große GmbH. Da die Wahl des GesamtSchwerbVertreter erst vor einem Monat war, nehme ich an, dass nicht gewählt werden muss...

Hallo Fred,

Deine Annahme halte ich für unzutreffend. Es muß gewählt werden.

Wenn es sich um eine unternehmensübergreifende Fusion handelte, also mehrere bisher rechtlich selbständige GmbHs (Gesellschaften) zusammengefasst wurden zu einer einzigen großen GmbH, dann dürften am Tag der Fusion jedenfalls die Mandate derjenigen örtlichen Schwerbehindertenvertretungen erloschen sein, deren Betriebe von Betriebsauflösungen, von Eingliederungen (bezüglich der eingegliederten Betriebe) oder von Zusammenfassungen von Betrieben erfasst wurden.

Entsprechendes gilt auch für das Mandat der Gesamt-SBV. Es ist in diesem Fall belanglos, dass die Gesamt-SBV erst vor wenigen Wochen unmittelbar vor der Fusion gewählt wurde, da es darauf rechtlich nicht ankommt.

Eine ganz andere Frage ist, ob mit der Fusion Übergangsmandate für die Schwerbehindertenvertretungen entstanden analog § 21a BetrVG. Das lässt sich anhand der wenigen Angaben nicht abschließend beurteilen.

Wie verhält es sich denn mit den jeweiligen Mandaten/Übergangsmandaten der örtlichen Betriebsräte bzw. mit den Mandaten/Übergangsmandaten der Gesamt-Betriebsräte nach § 21a BetrVG> Gibt es nach der Fusion tatsächlich nur noch ein einziges Unternehmen oder mehrere Unternehmen (wie viele GmbH's)>

Viele Grüße
Doris

--
Viele Grüße
Doris

Umstrukturierung, Betriebsübergang

KH, BW, Monday, 11.02.2013, 09:34 (vor 5000 Tagen) @ Doris

Wir sind momentan 3 Unternehmen in jedem Unternehmen gibt es eine GSBV und in deren Betrieben insgesamt 22 SBVen.

Diese Betriebe sollen neu aufgeteilt und durch Betriebsübergänge in zum Teil neu zu gründende, wie auch in die alten Unternehmen überführt werden.

Ich bin mir unsicher wie die Zuständigkeiten im und nach dem Übergang bis zu den Neuwahlen 2014 geregelt sind. Wann und wie Restmandat, bzw. Übergangsmandat.

Oder warten wir einfach ab wie sich die Betriebsräte organisieren und schließen uns dem an>

In den vorhergehenden Fragen und Antworten konnte ich ja schon einiges zu meiner Frage entdecken. Entschuldigt bitte wenn ich es trotzdem poste.

Liebe Grüße

Umstrukturierung, Betriebsübergang

hackenberger, Monday, 11.02.2013, 10:18 (vor 4999 Tagen) @ KH

Hallo,

lese einmal unter A-Z Übergangsmandat und die Beiträge vom 05.02.2013 "Betriebsübergang § 613a BGB". Dann ist Deine Frage ggf schon beantwortet. Übergangsmandate kennt das SGB IX nicht, der Gesetzgeber wollte diese nicht und hat daher auch die Bitte der Gewerkschaft solche hier einzuführen abgelehnt.

Umstrukturierung, Betriebsübergang

KH, BW, Monday, 11.02.2013, 10:44 (vor 4999 Tagen) @ hackenberger

Vielen Dank,
habe den Beitrag vom 05.02. leider erst nach meinem Posting gesehen. :-D
Und ja ich bekenne, ins Forum geschaut ist einfacher als Stundenlang im
Kommentar von Knittel geblättert.;-)

Nochmals Danke und liebe Grüße

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