Fusion (Gesamt-Konzern-SBV)

Doris, Tuesday, 22.09.2009, 17:39 (vor 6237 Tagen) @ Fred

» Aus vielen kleinen GmbHs wird nun eine große GmbH. Da die Wahl des GesamtSchwerbVertreter erst vor einem Monat war, nehme ich an, dass nicht gewählt werden muss...

Hallo Fred,

Deine Annahme halte ich für unzutreffend. Es muß gewählt werden.

Wenn es sich um eine unternehmensübergreifende Fusion handelte, also mehrere bisher rechtlich selbständige GmbHs (Gesellschaften) zusammengefasst wurden zu einer einzigen großen GmbH, dann dürften am Tag der Fusion jedenfalls die Mandate derjenigen örtlichen Schwerbehindertenvertretungen erloschen sein, deren Betriebe von Betriebsauflösungen, von Eingliederungen (bezüglich der eingegliederten Betriebe) oder von Zusammenfassungen von Betrieben erfasst wurden.

Entsprechendes gilt auch für das Mandat der Gesamt-SBV. Es ist in diesem Fall belanglos, dass die Gesamt-SBV erst vor wenigen Wochen unmittelbar vor der Fusion gewählt wurde, da es darauf rechtlich nicht ankommt.

Eine ganz andere Frage ist, ob mit der Fusion Übergangsmandate für die Schwerbehindertenvertretungen entstanden analog § 21a BetrVG. Das lässt sich anhand der wenigen Angaben nicht abschließend beurteilen.

Wie verhält es sich denn mit den jeweiligen Mandaten/Übergangsmandaten der örtlichen Betriebsräte bzw. mit den Mandaten/Übergangsmandaten der Gesamt-Betriebsräte nach § 21a BetrVG> Gibt es nach der Fusion tatsächlich nur noch ein einziges Unternehmen oder mehrere Unternehmen (wie viele GmbH's)>

Viele Grüße
Doris

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Viele Grüße
Doris


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