Parkplatz (Allgemeines)

Drea22, Pöschendorf, Tuesday, 22.09.2009, 20:34 (vor 6240 Tagen)

Hallo Ihr Lieben,
ich weiss , das dazu ganz viel schon im Forum steht und auch unter a bis z . habe auch einiges durchgelesen. aber ich habe trotzdem eine Frage an euch
ich habe heute das erste mal den Punkt beim BR aussetzen lassen.

und zwar folgendes :

bei uns soll der Parkplatz neugestaltet werden .
Es ist ein kleiner Parkplatz und manchmal parken viele in zweiter Reihe......

nun soll auf unser Bitten auch ein Parkplatz für Schwerbehinderte hin ,,,
nun meint die Seite des Arbeitgebers , wir können es ja mal ausprobieren ob man auch gleichzeitig es als ein Pakrplatz für Kurzparker machen könnte, wobei dann die Schwerbehinderten vorzuziehen sind, darauf hin hab ich gesagt ichmöchte diesen Punkt vertragen und mich erkundigen.
ich habe dem Br auch gesagt stellt euch mal vor erst mal was unter dem Begriff Kurzparken jeder versteht , zweitens die mühe die dann der SBH hat erst mal rauszusteigen und zu klingeln und die müssen dann das autoo erst wegstellen, das geht doch gar nicht ....
finde ich oder>

Gruss Andrea

Parkplatz

Petramäuschen, Berlin, Thursday, 24.09.2009, 10:45 (vor 6238 Tagen) @ Drea22

Hallo Andrea,

ich sehe es genauso, dass ein gehbehinderter Mitarbeiter nicht erst los gehen kann, um jemanden zu holen, der den Behindertenparkplatz frei macht.

Bei uns ist es jedoch so, dass halt nicht alle schwerbehinderten MA Anspruch auf den entsprechenden PPL haben, sondern nur die Kollegen mit dem Merkzeichen aG bzw. nur G, aber einen "Behindertenparkausweis" haben. Den gibt es in Ausnahmefällen auch bei Merkzeichen G von der Gemeinde und gilt dann nur in diesem Bundesland oder nur in dieser Stadt.

Wenn die parkberechtigten Kollegen allerdings z. B. im Urlaub sind, dann darf der PPL auch von anderen benutzt werden, genauso außerhalb der Schichtzeiten der Betroffenen.

Schließlich sagen diese Merkzeichen ja, dass dieser Mensch in seiner Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt ist (siehe auch §146 SGB IX). Es wäre ja schlicht Blödsinn, wenn er erst loslaufen soll, um den "Kurzzeitparker" zu holen.

Bei der Einrichtung eines solchen PPL achtet auch darauf, dass dieser PPL breiter sein sollte, als die anderen Stellplätze, da die Betroffenen mehr Platz zum Ein- und Aussteigen benötigen.

Ich hoffe, Euer BR läßt sich überzeugen, dass die Betroffenen Kollegen gemäß § 81 (4) SGB IX Anspruch haben auf so einen Stellplatz und bedenken, dass jeder von ihnen morgen selbst betroffen sein könnte.

Viel Erfolg
Zuli

Parkplatz

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 24.09.2009, 18:25 (vor 6238 Tagen) @ Drea22

Hallo Andrea,

» nun soll auf unser Bitten auch ein Parkplatz für Schwerbehinderte hin ,,,
Für Beschäftigte oder für Kunden bzw. Besucher>

Falls für Beschäftigte, dann zieht hier der §81 Abs. 4 SGB IX
Siehe dazu unter A-Z unter "P"

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Parkplatz

Drea22, Pöschendorf, Thursday, 24.09.2009, 19:06 (vor 6238 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans peter und Zuli,
danke für eure Antworten , sehe ich genauso ,,,

und ja ich hab da schon gelesen,.,
genau mit dem Merkzeichen weiss ich auch :-)

wolltenur mal hören ob ich da das richtige denke

für die Kollegenmh an das andere haben wir noch gar nicht gedacht grins das bring ich Diensrág mal ein

gruss drea

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