Wahl eines 2. Stellvertreters (Wahlen)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Thursday, 24.09.2009, 09:09 (vor 6236 Tagen) @ Lombardi

Hallo Lombardi,

» Ist es möglich, einen 2. Stellvertreter für die restliche Amtszeit
» nachzuwählen,
nein

Wie du schon schreibst, muß der erste und einzige Stellvertreter sein Amt niederlegen, da das Amt nicht durch Abwesenheit erlischt.

Siehe hierzu auch die Auslegung des Integrationsamtes in der Wahlbroschüre 2006 bezüglich der Schwerbehindertenvertretung zu außer der Reihe.
Dort heißt es:

Die Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Wahltag führt nicht ...zum Erlöschen der Amtsinhaberschaft als SBV. Dasselbe gilt für andere ruhende Arbeitsverhältnisse.

Grüßle
Jürgen


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