Parkplatz (Allgemeines)

Petramäuschen, Berlin, Thursday, 24.09.2009, 10:45 (vor 6238 Tagen) @ Drea22

Hallo Andrea,

ich sehe es genauso, dass ein gehbehinderter Mitarbeiter nicht erst los gehen kann, um jemanden zu holen, der den Behindertenparkplatz frei macht.

Bei uns ist es jedoch so, dass halt nicht alle schwerbehinderten MA Anspruch auf den entsprechenden PPL haben, sondern nur die Kollegen mit dem Merkzeichen aG bzw. nur G, aber einen "Behindertenparkausweis" haben. Den gibt es in Ausnahmefällen auch bei Merkzeichen G von der Gemeinde und gilt dann nur in diesem Bundesland oder nur in dieser Stadt.

Wenn die parkberechtigten Kollegen allerdings z. B. im Urlaub sind, dann darf der PPL auch von anderen benutzt werden, genauso außerhalb der Schichtzeiten der Betroffenen.

Schließlich sagen diese Merkzeichen ja, dass dieser Mensch in seiner Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt ist (siehe auch §146 SGB IX). Es wäre ja schlicht Blödsinn, wenn er erst loslaufen soll, um den "Kurzzeitparker" zu holen.

Bei der Einrichtung eines solchen PPL achtet auch darauf, dass dieser PPL breiter sein sollte, als die anderen Stellplätze, da die Betroffenen mehr Platz zum Ein- und Aussteigen benötigen.

Ich hoffe, Euer BR läßt sich überzeugen, dass die Betroffenen Kollegen gemäß § 81 (4) SGB IX Anspruch haben auf so einen Stellplatz und bedenken, dass jeder von ihnen morgen selbst betroffen sein könnte.

Viel Erfolg
Zuli


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