Parkplatzanspruch (Allgemeines)
Hallo liebe Kollegen, wer kann mir eine Interpretationshilfe geben zum Begriff (§81 SGB IX: VErpflichtung des AG zur Verfügungsstellung von Stellplätzen für schwerbehinderte Beschäftigte in der Nähe des Arbeitsplatzes.
Was beudet in der Nähe: sind 100 oder 150 m zu weit>
und heißt es, dass schwerbehinderte, die in ihrer Bewegung eingeschränkt sind (z.B. Herzkranke, "Fußkranke" o.ä.) grundsätzlich einen Anspruch auf einen Parkplatz in der Nähe hätten> Muß dieser dann beschildert bzw. fest reserviert sein, auch wenn sie k e i n a.G. als Merkzeichen im Ausweis haben>
Für eine baldige Antwort wäre ich dankbar, da es sich um ein aktuelles Problem handelt. Vielen Dank Andrea