Bearbeitungsdauer der AfA (Gleichstellung)
Hallo,
im Sozialrecht hat eine Behörde ab Antragstellung idR 6 Monate Zeit gem. § 88 SGG:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html
Eine schriftliche Ankündigung einer Untätigkeitsklage wirkt manchmal Wunder.
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&Tschüß
Wolfgang