Kündigung (Allgemeines)

Renate, Sachsen/ Leipzig, Saturday, 03.10.2009, 20:15 (vor 6229 Tagen)

Hallo Ihr Lieben,
unser Betrieb ist in Insolvenz und es mußten viele Kollg. gekündigt werden. Leider auch 4 Schwerbehinderte Kollg. Nun meine Frage:Die Kollg. können freiwillig in eine Transvergesellschaft gehen. Wenn nicht werden Sie mit sofortiger Wirkung (§125 InO)freigestellt und müßen sich arbeitslos melden. Das Int. wurde zur Kündigung informiertund hat zugestimmt. Ist das rechtlich, da laut SGB IX §89 1 Abs 2 das Int. doch nur zustimmen kann wenn voller Lohn für 3 Monate vom AG gezahlt wird.Kann die Kollg. jetzt klagen oder hat sie keine guten Karten. Möchte der Kollg keine falschen Hoffnugen machen deshalb bin ich gespannt wie Ihr das sehr.
Tschüß Renate

Kündigung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 04.10.2009, 17:43 (vor 6228 Tagen) @ Renate

Hallo Renate,
ob die K. rechtlich i.O. ist wird immer erst beim Arbeitsgericht geklärt.

Du musst bzw. sollst den Koll. keine Hoffnungen machen.
Du sollst sie nur darauf hinweisen, dass sie nur vor dem Arbeitsgericht durch die Kündigungsschutzklage eine Chance haben zu klären ob die K. rechtens ist.

Aber bitte nur mit Gewerkschaft bzw. Anwalt.
Viel Erfolg!

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Kündigung

Renate, Sachsen/ Leipzig, Sunday, 04.10.2009, 20:08 (vor 6228 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans- Peter,
danke für deine Antwort. Ich habe es den Kolg. schon erklärt das Sie nur vor den Arbeitsgericht diese Sache abklären können. Aber wie es immer so ist haben die Kolg. Angst und gehen lieber stillschweigend in die Transvergesellschaft.
Elke

Kündigung

hackenberger, Wednesday, 14.10.2009, 20:39 (vor 6218 Tagen) @ Renate

Hallo Renate,

beim Wechsel in die Transfergesellschaft, entsteht ein neues befristetes Arbeitsverhältnis, welches dann ggf. Nach auslaufen dieses (1 Jahr) automatisch ohne Kündigung endet, also auch ohne § 85 SGB IX.

Eine Kündigungsschutzklage ist dann weder heute noch in einem Jahr möglich.

Daher wäre zu prüfen, wäre eine Kündigung aktuell rechtens/ sozialverträglich auch unter Beachtung der Sozialauswahl, ist nach meiner Meinung auch bei Kündigung im Rahmen von Insolvenz, sofern nur teile der Belegschaft betroffen zu machen (Ggf. Nochmals nachprüfen).

Denn dann wäre es ggf. Jetzt besser das Angebot zur Transfergesellschaft abzulehnen und Kündigungsschutzklage zu erheben. Auch wäre es ggf. Vorteilhafter nun im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung wegen Insolvenz mit Abfindung auszuscheiden. Besonders, wenn keine Vermittlung aus der Transfergesellschaft zu erwarten ist.

Hier ist also abzuwägen was der bessere/ sinnvollere Weg ist.

Kündigung

Renate, Sachsen/ Leipzig, Saturday, 17.10.2009, 20:10 (vor 6215 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
also alle Kol. sind in die Transfergesellschaft gegeangen.
Aber nun sind wieder viele Kol. von uns gekündigt ohne Transfergesellschaft. Angeblich kommt dadurch ein Investor, für mich ist das aber nur ein langsames Sterben unserer Firma. Aber man soll die Hoffnung nicht aufgeben.
Danke aber für deine Antwort.
Tschüß Renate

Kündigung

Renate, Sachsen/ Leipzig, Saturday, 24.10.2009, 17:36 (vor 6208 Tagen) @ Renate

Hallo Ihr Lieben,
hatte Recht gehabt mit meiner Vermutung, das aus hat uns alle hart getroffen. Mal sehen wie lange der Untegang dauert.
Tschüß Renate

Kündigung

dieter, Monday, 26.10.2009, 20:51 (vor 6206 Tagen) @ Renate

» Hallo Ihr Lieben,
» unser Betrieb ist in Insolvenz und es mußten viele Kollg. gekündigt
» werden. Leider auch 4 Schwerbehinderte Kollg. Nun meine Frage:Die Kollg.
» können freiwillig in eine Transvergesellschaft gehen. Wenn nicht werden
» Sie mit sofortiger Wirkung (§125 InO)freigestellt und müßen sich
» arbeitslos melden. Das Int. wurde zur Kündigung informiertund hat
» zugestimmt. Ist das rechtlich, da laut SGB IX §89 1 Abs 2 das Int. doch
» nur zustimmen kann wenn voller Lohn für 3 Monate vom AG gezahlt wird.Kann
» die Kollg. jetzt klagen oder hat sie keine guten Karten. Möchte der Kollg
» keine falschen Hoffnugen machen deshalb bin ich gespannt wie Ihr das sehr.
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» Tschüß Renate

Hallo Renate,

hat der Betrieb keinen BR der muss auf jeden Fall Widersprechen wenn es geht schriftlich, da hat der gekündigte mehr Chancen beim Arbeitsrichter.

Gruss dieter

Kündigung

Renate, Sachsen/ Leipzig, Wednesday, 28.10.2009, 19:36 (vor 6204 Tagen) @ dieter

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» Hallo Renate,
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» hat der Betrieb keinen BR der muss auf jeden Fall Widersprechen wenn es
» geht schriftlich, da hat der gekündigte mehr Chancen beim Arbeitsrichter.
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» Gruss dieter

Hallo Dieter,
du hast ja recht wenn wir nicht in Insolvenz wären.
Aber wir haben ein Intressenaußgleich und einen Sozialplan abgeschlossen.
Selbst das Integrationsamt mußte der Kündigung zustimmen.
In der Insolvenz ticken die Uhren eben anders. Das was wir durch machen wünsche ich keinen.
Tschüß Renate

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