Hilfe bei Auslagerung (Allgemeines)

goldi, Sunday, 04.10.2009, 21:42 (vor 6228 Tagen)

Hallo, eine Kollegin aus unserem Betrieb ist 59 Jahre alt. Ihr Arbeitsbereich soll jetzt an eine andere Firma ausgelagert werden. Damit ist allerdings verbunden, das sie jetzt auch Nachtschichten machen soll. Dies traut sie sich auch grundsätzlich zu, allerdings ist sie 30% behindert und hat ein starkes Hörgerät. Nun hat sie Angst, das die Geräte,die sie um sich hat, zu sehr ihr Hörgerät stören. Hat sie aufgrund ihrer 30% oder ihres Alters irgendwelche Chancen nicht ausgelagert zu werden, da sie ja nur noch ein paar Jahre bis zur Rente hat.
Vielen Dank für Ihre Antworten.

Hilfe bei Auslagerung

Manfred Lehmann, Mainz, Rheinland-Pfalz, Monday, 05.10.2009, 07:14 (vor 6227 Tagen) @ goldi

Hallo

Zunächst einmal wäre die Frage ob eine Gleichstellung vorliegt zu prüfen >

Wenn ja, dann denke ich, käme der § 81.4 SGB IX in Betracht. Hier geht es im wesentlichen darum, dass Entstehen weiterer Behinderungen zu vermeiden. Allein aus der Schilderung der Geräuschkulisse bei vorliegender Hörschädigung lässt eine solche Vermutung zu.

Gruß

Hilfe bei Auslagerung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 05.10.2009, 10:02 (vor 6227 Tagen) @ goldi

Hallo Goldi,
erst mal willkommen hier im Forum :flower:
Welche Funktion hast du (SBV oder BR)>
Dies ist wichtig, denn dann kann die Antwort dementsprechend detaillierter sein.

Wie Manfred schon schreibt wäre hier ein sofortiger Gleichstellungsantrag und parallel ggf. ein "Verschlimmerungsantrag" zu stellen. Zweiteres nur, wenn sich seit dem letzten Bescheid was verschlimmert hat.

Wichtig wäre auch den BR einzuschalten unter der Maßgabe ob hier nicht eine Betriebsänderung vorliegt.

» Hat sie aufgrund ihrer 30% oder ihres Alters irgendwelche Chancen nicht ausgelagert zu werden.
Kann man so nicht pauschal sagen. Aber leite oben genannte Dinge in die Wege. Dann unterläge sie dem SGB IX. Dann hat die SBV bzw. der BR mehr Möglichkeiten auf eine der Behinderung entsprechende Beschäftigung zu drängen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Hilfe bei Auslagerung

goldi, Monday, 05.10.2009, 22:04 (vor 6227 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Herr Semmler,

vielen Dank für Ihre Antwort. :flower:
Ich bin die 2. Vertretung der Schwerbehindertenvertretung.
Was könnte man denn ändern, wenn eine Gleichstellung vorliegen würde. Könnte Sie dann nicht ausgelagert werden>
Sie prüft in den ersten Nachtschichten, ob ihr die umliegenden Geräte, nicht zu sehr auf das Hörgerät gehen. Wäre es auch möglich, falls es nicht funktioniert, ein Attest vom Arzt zu bringen>


» Hallo Goldi,
» erst mal willkommen hier im Forum :flower:
» Welche Funktion hast du (SBV oder BR)>
» Dies ist wichtig, denn dann kann die Antwort dementsprechend detaillierter
» sein.
»
» Wie Manfred schon schreibt wäre hier ein sofortiger Gleichstellungsantrag
» und parallel ggf. ein "Verschlimmerungsantrag" zu stellen. Zweiteres nur,
» wenn sich seit dem letzten Bescheid was verschlimmert hat.
»
» Wichtig wäre auch den BR einzuschalten unter der Maßgabe ob hier nicht
» eine Betriebsänderung vorliegt.
»
» » Hat sie aufgrund ihrer 30% oder ihres Alters irgendwelche Chancen nicht
» ausgelagert zu werden.
» Kann man so nicht pauschal sagen. Aber leite oben genannte Dinge in die
» Wege. Dann unterläge sie dem SGB IX. Dann hat die SBV bzw. der BR mehr
» Möglichkeiten auf eine der Behinderung entsprechende Beschäftigung zu
» drängen.

Hilfe bei Auslagerung

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 06.10.2009, 13:37 (vor 6226 Tagen) @ goldi

Hallo,

wäre die AN'in gleichgestellt, würde sich u. U. sehr viel ändern, da die SBV vorher informiert und angehört werden müßte und der SBV das gesamte Instrumentarium des SGB IX zur Verfügung stehen würde bezüglich der Beschäftigungspflicht auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz gem. § 81 Abs. 4 SGB IX. Auch die Einschaltung des Integrationsamtes kann helfen, eine passende Lösung zu finden.

--
&Tschüß

Wolfgang

Hilfe bei Auslagerung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 09.10.2009, 13:08 (vor 6223 Tagen) @ goldi

Hallo Goldi,

» Ich bin die 2. Vertretung der Schwerbehindertenvertretung.
Was sagen denn die VP bzw. der erste Vertreter>

» Wäre es auch möglich, falls es nicht funktioniert, ein Attest vom Arzt zu bringen>
Möglich wäre es schon.
Bitte dabei bedenken, dass man sich dabei u.U. ein Eigentor schießt. Ob in euerem Betrieb dann noch eine Arbeitsmöglichkeit besteht kann ich nicht sagen, denn ich kenne ihn nicht.
Bitte keine Schnellschüsse, die schwer behebbar sind. Lieber die VP bzw. Vertreter einbinden. Diese haben (hoffentlich) die notwendige betriebliche Erfahrung.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Hilfe bei Auslagerung

hackenberger, Saturday, 17.10.2009, 14:23 (vor 6215 Tagen) @ goldi

Hallo "goldi",

auch Schwerbehinderte oder Gleichgestellte können versetzt werden. Es sind nur bezügl. des Arbeitsplatzes die Rechte aus § 81 Abs. 4 zu beachten. Ggf. sind auch soweit möglich und sinnvoll der Einsatz geeigneter Hilfsmittel zu prüfen.

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