SBM nicht erwerbstätig (Allgemeines)

Petramäuschen, Berlin, Thursday, 08.10.2009, 15:05 (vor 6224 Tagen) @ jorgo

Hallo Georg-W.

schau mal auf der Seite www.betanet.de und gib dort als Suchfunktion Nachteilsausgleiche ein. Dort gibt es eine pdf-Tabelle zum runterladen.

Das Recht auf Teilnahme am Behindertensport z. B. ist wichtig. Viele Sportvereine bieten im Bereich Behindertensport gerade für Menschen mit oder nach einer Krebserkrankung verschiedene Sportmöglichkeiten an, die auf die Erkrankung abgestimmt sind. (z. B. Wassergymnastik für Frauen mit/nach Brustkrebs).

Bei einer Krebserkrankung bekommt man nach meiner Erkenntnis während der Heilungsbewährung immer mindestens einen GdB von 50, d. h. auch einen Ausweis. Damit hat man z. B. einen Anspuch auf einen Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei vielen Museen, Ausstellungen, Messen usw. zahlt man weniger Eintritt und darf meistens auch den Behinderteneingang benutzen, selbst, wenn man nicht gehbehindert ist. Bei Ausstellungen mit sehr langen Wartezeiten beim Einlass echt praktisch (z. B. bei Körperwelten hätte ich mal ohne Ausweis 1,5 St. warten müssen).

Viele Grüße
Zuli


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