Niederlegung meines Amtes (Wahlen)
Hallo Andre-Sven,
» nun ist es soweit und ich selber kann nicht mehr und werde daher mein Amt
» niederlegen.
Ich gehe davon aus, dass du den Entschluss reiflich überlegt hast.
Du ziehst einen Schlussstrich bevor du noch mehr körperlichen bzw. seelischen Schaden erleidest. Diese Entscheidung ist zu akzeptieren.
» Ich habe mittlerweile die Personalräte angeschrieben und gebeten dort die
» Schwerbehinderte zu fragen, ob Sie wählen möchten bzw. dann auch zu
» wählen. Gleichzeitig habe ich auch den Personalrat angeschrieben, an
» dessen Standort ich arbeite.
Es ist keine Pflicht des PR sondern nur ein "Kann".
» Nun meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich noch, das hier am Standort
» eine ordentliche Wahl ablaufen kann>
Zu einer Wahlversammlung der schwerbehinderten Menschen eines Betriebes oder einer Dienststelle können einladen:
drei Wahlberechtigte
der Betriebs- oder Personalrat
das zuständige Integrationsamt
In dieser Versammlung kann ein Wahlvorstand gewählt werden, der die Wahl der Schwerbehindertenvertretung veranlasst.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter