Niederlegung meines Amtes (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 13.10.2009, 08:14 (vor 6217 Tagen) @ andre-sven

Hallo Andre-Sven,

» nun ist es soweit und ich selber kann nicht mehr und werde daher mein Amt
» niederlegen.
Ich gehe davon aus, dass du den Entschluss reiflich überlegt hast.
Du ziehst einen Schlussstrich bevor du noch mehr körperlichen bzw. seelischen Schaden erleidest. Diese Entscheidung ist zu akzeptieren.

» Ich habe mittlerweile die Personalräte angeschrieben und gebeten dort die
» Schwerbehinderte zu fragen, ob Sie wählen möchten bzw. dann auch zu
» wählen. Gleichzeitig habe ich auch den Personalrat angeschrieben, an
» dessen Standort ich arbeite.
Es ist keine Pflicht des PR sondern nur ein "Kann".

» Nun meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich noch, das hier am Standort
» eine ordentliche Wahl ablaufen kann>
Zu einer Wahlversammlung der schwerbehinderten Menschen eines Betriebes oder einer Dienststelle können einladen:
• drei Wahlberechtigte
• der Betriebs- oder Personalrat
• das zuständige Integrationsamt
In dieser Versammlung kann ein Wahlvorstand gewählt werden, der die Wahl der Schwerbehindertenvertretung veranlasst.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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