Unterlagen von Krankenkasse (Allgemeines)

heino, NRW, Tuesday, 27.10.2009, 16:06 (vor 6205 Tagen)

Liebe Leute,

ich bin Vertrauensperson für 7 SB in unserer Firma und habe ein Problem.

Und zwar wollte eine Kollegin von mir Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge für Verschlechterung des GdB. Sie hatte in ihrer Kindheit einen schweren Autounfall und hatte damals eine GdB von 30 zuerkannt. Der Ausweis war befristet und - aus welchem Grund auch immer - sie hatte ihn nie verlängert. Ich weiß, ein großer Fehler, denn sie ging wegen ihrer Beschwerden auch nicht regelmäßig zum Arzt.

Nun haben wir den Antrag gestellt, all ihre Ärzte, Krankenhäuser und wohl auch Kurstätten wurden angefragt und am Ende erhielt sie einen GdB von 20.

Wir haben natürlich sofort Widerspruch eingelegt. Nachdem wir uns die Unterlagen vom Versorgungsamt zuschicken ließen und sichteten, war von einer Dokumentation ihrer Unfallfolgen nichts zu finden. Da meine Kollegin damals beim Vater mitversichert war, hat man die Unterlagen offensichtlich nicht angefordert. Probleme mit der HWS, BWS und LWS blieben weitgehend unberücksichtigt, Unterlagen sind bei den Ärzten nicht zu bekommen.

Meine Fragen sind nun die folgenden:

1. Gibt es einen festgeschriebenen Zeitraum der Aufbewahrungsfrist. Wenn ja, wie hoch ist diese>

2. Bekommen die Krankenkassen auch Berichte über die Behandlung, oder ist auf diesem Wege nichts zu erfahren>

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, komme sonst nicht weiter.

--
heino

Unterlagen von Krankenkasse

hackenberger, Tuesday, 27.10.2009, 16:46 (vor 6205 Tagen) @ heino

Hallo Claus,

Deine Fragen solltest Du ggf. an die Krankenkasse richten, denn diese können diese bestimmt besser beantworten.

Bei der Anerkennung eines GdB wird dieser nicht auf Unfälle/ Erkrankungen abgestellt, sondern auf "abnormale" gesundheitliche Beeinträchtigungen. Also auf gesundheitliche Auswirkungen welche nicht einer dem Lebensalter einer gesunden Person entsprechen.

Weiter, jugendliche bekommen oftmals für gleiche gesundheitliche Beeinträchtugungen ander GdB zuerkannt als Erwachsene.

Notfalls sollte man einen Widerspruch einlegen. Im Rahmen eines Widerspruches kann man dann das VA auch bitten andere bekannte Quellen, für entsprechende Unterlagen, in Anpruch zu nehmen. Wichtig ist aber, dass man immer genau beantragen muss, welche gesundheitliche Beeinträchtigung/ Störung anerkannt werden soll.

RSS-Feed dieser Diskussion