SB-Eigenschaft läuft aus (Heilungsbewährung) (Zusatzurlaub)

birgit1301, Voerde, Friday, 30.10.2009, 11:17 (vor 5325 Tagen) @ Tschoo

Hallo Josef,
das mit der 3-Monatsfrist habe ich gar nicht gewußt.
Im Knittel ist die Berechnung der Frist nochmal gut erklärt. Ich kopiere dir das mal hier hin.
Bei der Berechnung würde ich auch von 4 Tagen ausgehen.

Knittel:
Wird beispielsweise einem schwerbehinderten Menschen ein Bescheid am 27. Juli durch die Post zugestellt, wird dieser nach Ablauf eines Monats gem. § 77 SGG bindend, wenn hiergegen kein Widerspruch eingelegt wird. In diesem Fall wird der Entziehungsbescheid mit Ablauf des 27. August bestandskräftig. Die besonderen Regeln für schwerbehinderte Menschen sind noch bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach der Unanfechtbarkeit des Bescheids anzuwenden, also bis zum 30. November.

Schönes Wochenende
Birgit

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Schöne Grüße
Birgit


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