Eine zugewiesene Beamtin, soll in den Ruhestand versetzt werden (Rente / Pension / ATZ)
Hallo Krauß Reinhold,
über die Dienstfähigkeit/ Dienstunfähigkeit entscheidet bei Beamten letztlich der Dienstherr. Ist man mit dessen Entscheidung nicht einverstanden muss man leider die Gerichte bemühen. Also gegen die Zurruhesetzung klagen.
Gerade zum Thema "vorzeitige Zurruhesetzung aus gesundheitlichen Gründen, also Dienstunfähigkeit, gab ja erst kürzlich wieder einige interessante Medienbeiträge welche beamtete Steuerprüfer betrafen.
» Was kann man außerdem noch tun um der Kollegin zu helfen>> Wist Ihr einen
» Rat> Danke!
Es gelten selbstverständlich die §§ 81 und 84 SGB IX
Zurruhesetzung und der Reaktivierung
ein weiteres Beispiel:
Versetzung dienstunfähiger Bahnbeamter in den Ruhestand
[link=http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php>path=content/articles.php&contentid=792]Beamtenrecht: Beamter darf nicht gegen seinen Willen in Ruhestand versetzt werden[/link]