kommissarische Ernennung (Stellvertreter/in)
In einem Standort unserer Firma ist vor einiger Zeit die Vertrauensperson ausgeschieden und die Stellvertreterin nachgerückt. Da Niemand Interesse an diesem Posten des Stellvertreters hatte, ist auch nicht gewählt worden.
Mittlerweile gibt es aber eine Interessentin.
Jetzt meine Frage:
Kommenden Oktober wird ja regulär neu gewählt.
Kann oder muß jetzt die Stellvertreterin vorzeitig neu gewählt werden> Auch wenn sie die einzige Bewerberin ist>
Oder kann man sie bis zur regulären Wahl kommissarisch ernennen>
Gruß Thomas