Versetzung (Allgemeines)
Hallo "kiki",
Deine Frage macht mich etwas betroffen
, denn Du bist doch 1. Stelli und Ersatzmitglied des BR. In diesen Funktionen sollten Dir die Handlungsmöglichkeiten doch bekannt sein, da Du ja bei solchen Themen / Fragen / Problemen von Koll. diese beraten und unterstützen solltest.
Als, ganz klar § 81 (4) SGB IX und Beteiligung/ Stellungnahme der SchwbV und Mitbestimmung des BR.
Wenn Du des öfftern in der Funktion als Stelli der SchwbV bwz. als Ersatzmitglied des BR aktiv wirst, sollest Du sowohl mit dem BR aber auch der SchwbV einmal das Thema Besuch von Schulungen (Seminaren) besprechen um ggf. vorhandene Wissenslücken schließen zu können. Denn nur so kannst Du die Mandate zum Wohle der Koll. wirklich wahrnehmen.