Ungültiger Stimmzettel bei Doppelkanditatur? (Allgemeines)
» Konkrete Frage dazu: Bewerber A bekommt ein Kreuz im oberen Teil des Wahlzettels für die VP und wird im unteren Teil (stv VP) ebenfalls angekreuzt. Ist vor dem Hintergrund, dass er ja nur eine Position bekleiden kann, diese Stimmabgabe gültig oder ungültig zu werten>
Hallo Ulrich,
die von Dir erwähnte Stimmabgabe auf dem Stimmzettel, dass der Bewerber A von einem Wahlberechtigten jeweils eine Stimme sowohl als Vertrauensperson als auch als Stellvertreter erhält, ist zulässig und gültig!
Von zwei getrennten Stimmzetteln für die förmliche Wahl rate ich ab, da einem derartigen Verfahren schon der zwingende Gesetzeswortlaut des § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 SchwbVWO entgegensteht, der ausdrücklich einen Stimmzettel vorschreibt ("eines Stimmzettels"; "dem Stimmzettel" ), also Einzahl und nicht Mehrzahl. Diesen ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers haben die Wahlvorstände beim förmlichen Wahlverfahren umzusetzen. Abgesehen davon wäre die Aufteilung auf zwei getrennte Schriftstücke mit überflüssigem Verwaltungsaufwand für die Wahlvorstände verbunden, da dann in Großbetrieben beispielsweise 2000 statt 1000 Stimmzettel gedruckt werden müssten.
§ 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 SchwbVWO:
"Das Wahlrecht wird durch Abgabe eines Stimmzettels in einem Wahlumschlag ausgeübt. Auf dem Stimmzettel sind die Personen, die sich für das Amt der Schwerbehindertenvertretung und als stellvertretendes Mitglied bewerben, getrennt in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung aufgeführt..."