spätere Einreichung der Kandidatur (Wahlen)

DoSto, Wednesday, 18.11.2009, 16:02 (vor 6181 Tagen)

Hallo - ist es möglich,wenn ein Kandidat sich für die Wahl als Schwerbehindertenvertreter aufstellen lässt, aber am Wahltag verhindert ist, dass er seine Kandidatur nachreichen kann> Gibt es eine Frist> Blöde Frage - ich weiß - aber sie ist so gestellt worden.

DoSto

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DoSto

spätere Einreichung der Kandidatur

hackenberger, Wednesday, 18.11.2009, 16:19 (vor 6181 Tagen) @ DoSto

Hallo "DoSto",

JEIN!

Bei formellem Wahlverfahren muss innerhalb der gesetzl. Fristen ein gültiger Wahlvorschlag mit den notwendigen Stützunterschriften bei Wahlvorstand incl. Zustimmungserklärung eingerecht werden.

Bei vereinfachtem Wahlverfahren (Wahlversammlung) müssen Kandidaten nicht persönlich anwesend sein, es haben ja grundsätzlich auch nur aktiv Wahlberechtigte ein Teilnahmerecht, es sollte aber eine Zustimmung, dass er als VPSchwb bzw. als Stelli kandidiert, von ihm gegeben sein (am besten schriftlich. *)). Vorgeschlagen als Kandidat können Wahlbewerber (Kandidaten) aber nur von Wahlberechtigten mit aktivem Stimmrecht in der Wahlversammlung.


*) Zustimmung einfach deswegen, um nicht eine Wahl durchzuführen, bei der der Kandidat später nein sagt, wäre ungeschickt.


PS: Ergänze bitte Dein Profil, welche Rehct BetrVG / PersVG zur Anwendung kommt


Die neue Wahlbroschüre für die Regelwahlen 2010 ist online unter
www.integrationsamt.bayern.de/wahl

spätere Einreichung der Kandidatur

DoSto, Wednesday, 18.11.2009, 16:54 (vor 6181 Tagen) @ hackenberger

Danke für die schnelle Antwort, ich habe noch eine Frage:

Ist im Abwesenheitsfall bzw. nach der Wahl noch eine nachträgliche Stimmabgabe möglich>

Gruß - DoSto

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DoSto

spätere Einreichung der Kandidatur

hackenberger, Wednesday, 18.11.2009, 17:03 (vor 6181 Tagen) @ DoSto

Hallo "DoSto"

» Danke für die schnelle Antwort, ich habe noch eine Frage:
Bitte!

» Ist im Abwesenheitsfall bzw. nach der Wahl noch eine nachträgliche Stimmabgabe möglich>
NEIN!! Wie soll das denn gehen, wenn die Stimmen schon ausgezählt sind>>

Achtung: Wir reden nun hier vom aktiven Wahlrecht. Deine Ursprungsfrage betraf ja das passive Wahlrecht.


PS: Bitte bei Antworten nicht benötigten Text (alt) löschen!

spätere Einreichung der Kandidatur

DoSto, Thursday, 19.11.2009, 07:19 (vor 6180 Tagen) @ hackenberger

» Achtung: Wir reden nun hier vom aktiven Wahlrecht.
» Deine Ursprungsfrage betraf ja das passive Wahlrecht.
»
»
» PS: Bitte bei Antworten nicht benötigten Text (alt) löschen!

Hallo - danke für den Hinweis, den Text zu löschen, ist mir ja auch zu unübersichtlich. Ich bin neu hier und muss mich noch einlesen.

Solche komischen Fragen gehen bei mir ein, obwohl ich eigentlich denke, es zu wissen. Aber so genau kenne ich mich nun doch noch nicht aus.

Es geht wohl um das aktive Wahlrecht. Wie lange bzw. ist eine nachträgliche Stimmabgabe überhaupt noch möglich, nach der Wahl der SchwbV>

Gruß DoSto

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DoSto

spätere Einreichung der Kandidatur

hackenberger, Thursday, 19.11.2009, 14:01 (vor 6180 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

» Es geht wohl um das aktive Wahlrecht. Wie lange bzw. ist eine
» nachträgliche Stimmabgabe überhaupt noch möglich, nach der Wahl der SchwbV>

:-( :-( :-(

Dieses haben wir nun doch beschrieben.

Nachträglich geht da gar nichts!!
Das können die Wahlberechtigten beispielsweise auch nachlesen
etwa bei förmlichen Wahlverfahren in Nr. 7 des Wahlausschreibens.


Bitte dringend Seminare belegen und den §§ 94, 97 SGB IX incl. der Kommentare sowie die SchwbVWO wie auch die Wahlbroschüren lesen. Neue Wahlbroschüren gibt es bei den Integrationsämtern wohl spätestens ab Frühjahr 2010.

spätere Einreichung der Kandidatur

DoSto, Thursday, 19.11.2009, 07:28 (vor 6180 Tagen) @ hackenberger

» PS: Ergänze bitte Dein Profil, welche Rehct BetrVG / PersVG zur Anwendung kommt

Hallo, bei dieser Anfrage kommt das BetrVG zur Anwendung. Ich werde das entsprechend vermerken bei meinen Anfragen.

Im Profil könnte ich nicht festlegen, welches Recht jeweils zur Anwendung käme.

Gruß

DoSto

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DoSto

spätere Einreichung der Kandidatur

hackenberger, Thursday, 19.11.2009, 13:59 (vor 6180 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto

» Im Profil könnte ich nicht festlegen, welches Recht jeweils zur Anwendung käme.

Ja, BetrVG oder PersVG, bei PersVG bitte welches. BPersVG oder PersVG der Länder, dann welches Bundesland.

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