Schlechterstellung durch BEM-Umsetzung (Allgemeines)

Toni, Freistaat Bayern, Thursday, 19.11.2009, 10:35 (vor 6182 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter !

Möchte Euch folgenden Sachverhalt kurz schildern, zu dem ich trotz
Recherche nichts Passendes gefunden habe:

Eine beschäftigte Mitarbeiterin (Öfftl. Dienst) wechselt von einer Stelle der Entgeltgruppe 5 auf eine höhere Stelle der Entgeltgruppe 8; sie hatte sich um diese neue Stelle (= EG 8) beworben.
Bereits nach sehr kurzer Zeit (= ein paar Tage) stellt sich heraus, dass die MA den Anforderungen der neuen höheren Stelle gesundheitlich nicht gewachsen zu sein scheint. Dies wird auch von ihr selbst so gesehen.

Im Rahmen des BEM ist nun beabsichtigt, die MA nunmehr auf eine andere Stelle
wiederum der Entgeltgruppe 5 umzusetzen. Somit die gleiche EG wie vor dem Wechsel auf die höhere Stelle.

Aufgrund des zwischenzeitlichen Wechselns auf eben diese höhere Stelle und des
nunmehr erfolgenden Rückschrittes auf die "alte" EG entstünde der Mitarbeiterin aber nun ein Gehaltsverlust in Höhe von ca. € 35,- monatlich
im Vergleich zu der "alten" EG 5 - Einstufung.

Deutlicher veranschaulicht an einem Beispiel:

"alte" Entgeltgruppe 5 = monatlich 1400,- €
"neue" Entgeltgruppe 5 = monatlich 1365,- €

Kann so eine Differenz in einem derart gelagerten Fall tatsächlich entstehen
und wenn ja, aus welcher Rechtsgrundlage ergäbe sich dieser Einkommensverlust >

In Erwartung Eurer Meinungen bzw. Antworten und rechtlichen Hinweise
verbleibe ich

mit kollegialem Gruß
Adviser

Schlechterstellung durch BEM-Umsetzung

Ede vom Bayerwald, Thursday, 19.11.2009, 16:02 (vor 6182 Tagen) @ Toni

Hallo Adviser,

Denke, das es das beste und schnellste und einfachste ist, diesen Fall sofort und ohne Aufschub der Gewerkschaft oder einem RA zur Prüfung zu geben und eventuell entsprecheende Schritte einzuleiten.

Mein persönliches Rechtsempfinden sagt da eher, dass der MA ja nun eine höhere Entgeldgruppe hat und in der Regel eher eine Besitzstandwahrung eintritt auf die neue EG als ein Rückschritt hinter die alte EG.

Geh unbedingt zur Rechtsberatung und leite falls angeraten alle entsprechenden Schritte ein!!!


Gruß Ede

Schlechterstellung durch BEM-Umsetzung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 21.11.2009, 10:47 (vor 6180 Tagen) @ Toni

Hallo Adviser,

» Eine beschäftigte Mitarbeiterin (Öfftl. Dienst) wechselt von einer Stelle
» der Entgeltgruppe 5 auf eine höhere Stelle der Entgeltgruppe 8; sie hatte
» sich um diese neue Stelle (= EG 8) beworben.
» Bereits nach sehr kurzer Zeit (= ein paar Tage) stellt sich heraus, dass
» die MA den Anforderungen der neuen höheren Stelle gesundheitlich nicht
» gewachsen zu sein scheint. Dies wird auch von ihr selbst so gesehen.
Gibt es denn bei euch eine Probezeit>

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Schlechterstellung durch BEM-Umsetzung

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 25.11.2009, 07:19 (vor 6176 Tagen) @ Toni

Hallo Adviser,

Kannst Du uns auf dem Laufenden halten, wie das so weiter behandelt wurde und wie es ausgeht>>

Bin da einfach aus "Geschäftsinteresse" neugierig!

Danke

Ede

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