Schlechterstellung durch BEM-Umsetzung (Allgemeines)
Hallo liebe Mitstreiter !
Möchte Euch folgenden Sachverhalt kurz schildern, zu dem ich trotz
Recherche nichts Passendes gefunden habe:
Eine beschäftigte Mitarbeiterin (Öfftl. Dienst) wechselt von einer Stelle der Entgeltgruppe 5 auf eine höhere Stelle der Entgeltgruppe 8; sie hatte sich um diese neue Stelle (= EG 8) beworben.
Bereits nach sehr kurzer Zeit (= ein paar Tage) stellt sich heraus, dass die MA den Anforderungen der neuen höheren Stelle gesundheitlich nicht gewachsen zu sein scheint. Dies wird auch von ihr selbst so gesehen.
Im Rahmen des BEM ist nun beabsichtigt, die MA nunmehr auf eine andere Stelle
wiederum der Entgeltgruppe 5 umzusetzen. Somit die gleiche EG wie vor dem Wechsel auf die höhere Stelle.
Aufgrund des zwischenzeitlichen Wechselns auf eben diese höhere Stelle und des
nunmehr erfolgenden Rückschrittes auf die "alte" EG entstünde der Mitarbeiterin aber nun ein Gehaltsverlust in Höhe von ca. 35,- monatlich
im Vergleich zu der "alten" EG 5 - Einstufung.
Deutlicher veranschaulicht an einem Beispiel:
"alte" Entgeltgruppe 5 = monatlich 1400,-
"neue" Entgeltgruppe 5 = monatlich 1365,-
Kann so eine Differenz in einem derart gelagerten Fall tatsächlich entstehen
und wenn ja, aus welcher Rechtsgrundlage ergäbe sich dieser Einkommensverlust >
In Erwartung Eurer Meinungen bzw. Antworten und rechtlichen Hinweise
verbleibe ich
mit kollegialem Gruß
Adviser