Schlechterstellung durch BEM-Umsetzung (Allgemeines)

Ede vom Bayerwald, Thursday, 19.11.2009, 16:02 (vor 6182 Tagen) @ Toni

Hallo Adviser,

Denke, das es das beste und schnellste und einfachste ist, diesen Fall sofort und ohne Aufschub der Gewerkschaft oder einem RA zur Prüfung zu geben und eventuell entsprecheende Schritte einzuleiten.

Mein persönliches Rechtsempfinden sagt da eher, dass der MA ja nun eine höhere Entgeldgruppe hat und in der Regel eher eine Besitzstandwahrung eintritt auf die neue EG als ein Rückschritt hinter die alte EG.

Geh unbedingt zur Rechtsberatung und leite falls angeraten alle entsprechenden Schritte ein!!!


Gruß Ede


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