Wieder in´s Amt? (Wahlen)
Hallo "Hochwaldcowboy",
die Antwort lautet "NEIN". Einen Rücktritt vom Rücktritt geht nicht!
Auch weil wir nicht im wilden Westen sind und bei uns Gesetze daher beachtet werden müssen.
» Mein Stellvertreter hat in der Zeit seit meinem Rücktritt keine Neuwahlen organisiert.
Musste er ja auch nicht. Einzig Stelli-Wahlen, wenn keine Stellis mehr gegeben sind.
Dieses wäre schon sinnvoll gewesen.
Ansonsten, als ehemalige SchwbV kennst Du das SGB IX;
hier § 94 und die SchwbVWO ja noch.
Die nächsten Wahlen sind im Herbst 2010, dann steht es Dir ja frei wieder zu kandidieren.
Sofern Du aktiv Wahlberechtigt bist, kannst Du dich ja dann auch selbst vorschlagen.