Wahlen (Gesamt-Konzern-SBV)

Fred, Baden-Württemberg, Tuesday, 24.11.2009, 12:25 (vor 6174 Tagen)

Guten Tag,

es wird ein Wahlvorstand der die Wahl zur GesamtschwerbehindertenVertretung einleitet, gewählt.

Nach einer Firmenzusammenlegung ist dies notwendig.

Eine Firma in Ort X deren SBV krank ist und keinen Stellvertreter hat, möchte auch an der Wahl des GSV teilnehmen. Kann ein BR-Mitglied von den dort ansässigen Schwerbeh. bestimmt werden, an der Wahl teilzunehmen> Die Antwort war: Wenn versäumt wurde ein Stellvertreter für den SBV zu wählen, geht das nicht. Nun meine Frage: Gilt das auch für die Wahl eines Wahlvorstandes für den GSV> Denn nach Meinung des BR-Mitglieds wird kein GSV gewählt sondern erst der Wahlvorstand. Danke Dir recht herzlich für die Antwort. Mit Gruss Fred

Wahlen

hackenberger, Tuesday, 24.11.2009, 12:44 (vor 6174 Tagen) @ Fred

Hallo Fred,

so ganz verstehe ich Deine Frage nicht bzw. [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9925#p9926]das Thema[/link] habe ich erst vor einen Tagen beantwortet. Daher auch immer die Bitte "Suchfunktion nutzen" oder besser regelmäßig die Beiträge mit lesen.

Also, dass aktive Wahlrecht zur GSchwbV liegt nur bei den SchwbV bzw. wenn diese verhindert sind im Rahmend er Verhinderungsvertretung bei den Stelli.

Auch dürfen nur Wahlberechtigte den Wahlvorstand bestimmen/wählen/einsetzen. § 1 SchwbVWO bzw. bei GSchwbV-Wahlen der § 22 SchwbVWO, wobei dieser hier auf den § 1 SchwbVWO verweist.

Ist also die SchwbV verhindert und kein Stelli gewählt, kann aus diesem Betrieb leider hier keiner teilnehmen.

Bitte doch einmal die aktuelle Wahlbroschüre und die SchwbVWO zu lesen. ;-)

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