Sozialplanverfahren (Allgemeines)

SBV Peter Nöthen, Köln; NRW und Bundesweit, Thursday, 26.11.2009, 16:07 (vor 6175 Tagen)

Hallo und guten Tag alle zusammen,
in der Kürze wird ein Sozialplanverfahren durchgeführt in dem auch Schwerbehinderte Koll/Innen betroffen sind.
Frage: Gibt es Handfeste § Paragraphen die unsere Koll/Innen schützen>
Der BR hat Behinderung nicht als zu Punkten mit als Kriterien mit dem AG ausgemacht bzw. vereinbart.
Ich bin aber der Meinung das sehr wohl unsere Behinderten und denen gleich gestellten nicht weichen müssen ... bei gleichem Alter, Zugehörigkeit zum Betrieb und gleicher Leistung, sonder der gesunde.
Hat da einer/eine was Handfestes für mich>
LG
Peter

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P. Nöthen

Sozialplanverfahren

hackenberger, Thursday, 26.11.2009, 16:23 (vor 6175 Tagen) @ SBV Peter Nöthen

Hallo Peter,

Kriterien für die Sozialauswahl
Die vier Auswahlkriterien Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung sind gleichbedeutend. Der Arbeitgeber muss die Kriterien ausreichend berücksichtigen, wobei ihm ein Wertungsspielraum eingeräumt wird. Wenn sich vergleichbare Arbeitnehmer hinsichtlich der sozialen Schutzbedürftigkeit nicht gravierend unterscheiden, handelt der Arbeitgeber rechtmäßig, wenn er einen der Arbeitnehmer entlässt und dem anderen nicht kündigt.


Siehe auch hier BAG und Kriterien der Sozialauswahl!

Kontextlink:
Die Sozialauswahl
[link=http://www.ra-sawal.de/Wordpress/>p=82]Kriterien bei der Sozialauswahl[/link]
Hier findet man [link=http://www.google.de/search>hl=de&q=sozialauswahl+kriterien+BAG&meta=&aq=f&oq=]noch mehr Beiträge[/link] zum Thema.

Also, wir haben handfestes geliefert, nun aber bitte auch den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim.." lesen und beachten und auch das Profil ergänzen. Ja! :-(

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