Altersteilzeit (Allgemeines)
Guten Tag,
ich bin Schwerbehindertenvertreter in einer Bundesbehörde. Der schwerbehinderte Beamte, der an mich herangetetreten ist, hat bewilligte Altersteilzeit im Teilzeitmodell. Die Bewilligung erstreckt sich bis zu seiner Regelaltersgrenze in 08/2018. Dann ist er 65 Jahre und 7 Monate alt und kann in Ruhestand gehen (neues Recht).
Nun beabsichtigt er, die Altresteilzeitverfügung dahingehend ändern zu lassen, daß er als schwerbehinderter Beamter bereits mit 60 Jahren (Antragsaltersgrenze) in den Ruhestand gehen kann. Das Recht als schwerbehinderter Beamter die Verfügung entsprechend abändern zu lassen, das steht im zu, das ist nicht die Frage.
Kann er beantragen, daß er genau mit Ablauf des Monats in dem er das 60. Lebensjahr beendet in Ruhestand geht-das wäre bei ihm der 1. Februar 2013-, oder müssen hier auch bereits die 7 Monate längere Arbeitszeit (Jahrgang 1953) hinzugerechnet werden, oder entfällt dies bei ihm>
Was passiert, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft entfallen würde und der Arbeitgeber hat die geänderte Altersteilzeit bewilligt, kann er dann trozdem mit Ablauf des 60. Lebensjahres in den Ruhestand gehen oder muß die Bewilligung erneut angepasst werden>
Danke für die Antworten