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<title>Forum für die SBV - Wahlen: förmlich oder vereinfacht?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Wahlen: förmlich oder vereinfacht? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Ergo: Wenn mehr als 40 km Entfernungen von der Dienststelle zu den Verwaltungsstellen vorliegt, muss also ein förmliches Wahlverfahren durchgeführt werden, obwohl alle sbM hier in der Dienststelle (keine in den anderen Verwaltungsstellen) beschäftigt sind&gt;</p>
<p>Hallo Ela,</p>
<p>bei der wohl umgangssprachlichen Bezeichnung &quot;Verwaltungsstelle&quot; dürfte es sich nicht um einen personal-vertretungsrechtlichen Begriff handeln. Hier sollte vom Personalrat geklärt werden, ob es sich bei den sieben &quot;Verwaltungsstellen&quot; jeweils um &quot;unselbständige Teile&quot; nach Landespersonalvertretungsrecht handelt, ob die &quot;Verwaltungsstellen&quot; als selbständige Dienststellen gelten oder ob diese sog. &quot;Verwaltungsstellen&quot; zu selbständigen Dienststellen erklärt wurden (siehe dazu Wahlbroschüre, Seite 9 rechts). </p>
<p>Jedenfalls dann, wenn man davon ausgeht, dass die &quot;Dienststelle&quot; einschließlich aller sog. &quot;Verwaltungsstellen&quot; als eine einzige Dienststelle im landespersonalvertretungsrechtlichen Sinne anzusehen ist, muss hier schon nach dem Wortlaut des <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/BJNR019650975.html#BJNR019650975BJNG000403308 ">§ 18</a> SchwbVWO <strong>förmlich</strong> gewählt werden wegen den &quot;räumlich weiter auseinanderliegenden Teilen&quot;, auch wenn hier alle aktiv Wahlberechtigten an einem einzigen Dienstort tätig sind.</p>
<p>Es ist also nicht alleine darauf abzustellen, dass sich die aktiv Wahlberechtigten untereinander kennen wegen räumlicher Nähe, sondern in erster Linie darauf, dass die aktiv Wahlberechtigten nach § 94 Abs. 2 SGBIX auch die <strong>wählbaren</strong> Beschäftigten nach <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/94.html">§ 94</a> Abs. 3 SGB IX kennen, die bereit und geeignet sind, für die SBV zu kandidieren. Davon kann i.d.R. bei &quot;räumlich weiter auseinanderliegenden Teilen&quot; nicht ausgegangen werden, so dass hier förmlich gewählt werden muss. Bei vereinfachter Wahl wäre die Wahl anfechtbar lt. Rechtsprechung.<br />
(<a href="http://www.schwbv.de/urteile/2.html">BAG</a>, Beschluss vom 07.04.2004, 7 ABR 42/03)</p>
<p>Gruß,<br />
Wolfgang</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10783</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10783</guid>
<pubDate>Fri, 28 May 2010 16:03:56 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Wolfgang E.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlen: förmlich oder vereinfacht? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>vielen Dank für die Info.</p>
<p>Sollte es dann noch einige kleinere Nachfragen geben, melde Dich bitte<br />
» wieder. </p>
<p>Ja, habe noch eine kleine Frage. </p>
<p>Sollte es dann aber noch vermehrt Unklarheiten/ Fragen geben,<br />
» empfehle ich dringend eine Schulung zu diesem Thema. Oder besser noch grundsätzlich eine Schulung zu diesem Thema. Hierzu<br />
» kannst Du auch einmal bei IA anfragen.</p>
<p>Habe mich gerade für einen Schulung angemeldet, wollte mich jedoch vorab schon einmal informieren.</p>
<p>» in Betrieben mit weniger als 50 Wahlberechtigten MUSS die Wahl im<br />
» vereinfachten Wahlverfahren stattfinden. Ausnahme, der Betrieb hat weit<br />
» auseinander liegende Außenstellen. Die Rechtsprechung zu § 4<br />
» BetrVG, auf die hier als Anhaltspunkt zurückgegriffen<br />
» werden kann71), zieht insoweit die Grenze bei Entfernungen<br />
» bis zu 40 km und guten Straßen- und Bahnverbindungen.<br />
» </p>
<p>Ergo: Wenn mehr als 40km Entfernungen von der Dienststelle zu den Verwaltungsstellen vorliegt muss also ein förmliches Wahlverfahren durchgeführt werden, obwohl alle SM hier in der Dienststelle (keine in den anderen Verwaltungsstellen) beschäftigt sind&gt; </p>
<p>» » Lese nun bitte in Ruhe einmal die<br />
» <a href="http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/integrationsamt/broschueren/wahl_sbv_2010.pdf">aktuelle<br />
» Wahlbroschüre</a>, <br />
» diese kannst Du auch bei Deinem zuständigen Integrationsamt erhalten.<br />
» <br />
» Auch einmal in der<br />
» <a href="http://bundesrecht.juris.de/schwbwo/index.html">Wahlordnung<br />
» Schwerbehindertenvertretungen</a></p>
<p>» Danke, habe mit die Links abgespeichert. <br />
» » <br />
»Wie lief es denn bei Deiner Wahl&gt; Es müsste doch genau so gelaufen<br />
» sein, es gab auch keine Änderungen im Wahlverfahren/ -ablauf.<br />
» Ist im einfachen Wahlverfahren erfolgt. <br />
» <br />
Viele Grüße<br />
Koda2</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10780</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10780</guid>
<pubDate>Thu, 27 May 2010 10:27:46 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>koda2</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlen: förmlich oder vereinfacht? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Koda2,</p>
<p>in Betrieben mit weniger als 50 Wahlberechtigten MUSS die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren stattfinden. Ausnahme, der Betrieb hat weit auseinander liegende Außenstellen. Die Rechtsprechung zu § 4<br />
BetrVG, auf die hier als Anhaltspunkt zurückgegriffen<br />
werden kann71), zieht insoweit die Grenze bei Entfernungen<br />
bis zu 40 km und guten Straßen- und Bahnverbindungen.</p>
<p>Gewählt wird dann im Rahmen einer Wahlversammlung und in der Wahlversammlung können dann Wahlberechtigte Wahlvorschläge machen. Es bedarf dann keiner Stützunterschriften.</p>
<p>Soweit kurz zum Thema.</p>
<p>Lese nun bitte in Ruhe einmal die <a href="http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/integrationsamt/broschueren/wahl_sbv_2010.pdf">aktuelle Wahlbroschüre</a>, <br />
diese kannst Du auch bei Deinem zuständigen Integrationsamt erhalten.</p>
<p>Auch einmal in der <a href="http://bundesrecht.juris.de/schwbwo/index.html">Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen</a></p>
<p>Und auch <a href="http://www.schwbv.de/wahlen.html#Wie_wird_gewaehlt">hier</a>!</p>
<p>Sollte es dann noch einige kleinere Nachfragen geben, melde Dich bitte wieder. Sollte es dann aber noch vermehrt Unklarheiten/ Fragen geben, empfehle ich dringend eine Schulung zu diesem Thema. Denn die hier aufgeführten Unterlagen sind sehr gut und auch informativ und leicht verständlich, daher sollte man damit klarkommen.</p>
<p>Oder besser noch grundsätzlich eine Schulung zu diesem Thema. Hierzu kannst Du auch einmal bei IA anfragen.</p>
<p>PS: Wie lief es denn bei Deiner Wahl&gt; Es müsste doch genau so gelaufen sein, es gab auch keine Änderungen im Wahlverfahren/ -ablauf.</p>
<p><strong>Kontextlink</strong>:<br />
<a href="http://www.integrationsaemter.de/sbvwahlen/webcomauthor/start.html">Lernprogramm mit Test zur Wahl</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10779</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10779</guid>
<pubDate>Wed, 26 May 2010 19:26:31 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlen: förmlich oder vereinfacht? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Koda2,</p>
<p>ich hatte Dich ja mit einer Bitte angemnailt. Es geht darum, das Profil vollständig (allso alle Punkte, besonder die in der Klammer) auszufüllen. Bitte daher erst das Profil vervollständigen, dann kann ich gerne auf Deine Frage eingehen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10777</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10777</guid>
<pubDate>Wed, 26 May 2010 12:02:28 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlen: förmlich oder vereinfacht?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich lese täglich in diesem Forum und kann für meine Tätigkeit als SBV hieraus auch sehr viel mitnehmen. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>Anlässlich der Wahlen im Herbst habe ich auch die Eintragungen in diesem Forum, die angegebenen Links sowie weitere Lektüren genutzt und habe das Gefühl, desto mehr man liest desto unverständlicher wird das alles.</p>
<p>Es fängt daher schon mit der Frage an, förmliches oder einfaches Wahlverfahren. Wir sind ein Unternehmen - dem öffentlichen Dienst angeschlossen - mit insgesamt 7 Verwaltungsstellen. Die SBM (20 insgesamt) sind alle hier bei uns in der Dienststelle beschäftigt. </p>
<p>Versteh ich das richtig, dass wir das einfache Wahlverfahren durchführen können, da die Verwaltungsstellen als unselbständige Teile gewertet werden und somit der Dienststelle angehören&gt; Bisher wurde immer das einfache Wahlverfahren durchgeführt. </p>
<p>Sofern für uns das einfache Wahlverfahren zutrifft, wie sieht das mit den Wahlvorschlägen aus. Muss im einfachen Wahlverfahren, jeder Wahlvorschlag von einem Zwanzigstel der Wahlbereichtigten, mindestens jedoch von drei Wahlberichtigten unterzeichnet sein&gt;</p>
<p>Dann noch eine Frage, ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass Teilzeitbeschäftige wählen können/dürfen, aber Heimarbeiter/in nicht. Ist das Richtig&gt; Wenn das so ist, wird der/die Heimarbeiter/in dann auch nicht geladen&gt; </p>
<p>Nun aber - so hoffe ich - erst einmal meine letzte Frage, dürfen sich Abteilungsleiter/innen für die Wahl aufstellen lassen&gt;</p>
<p>Für Euere Mühe bedanke ich mich ganze herzlich im Voraus.</p>
<p>Viele liebe Grüße<br />
Koda2</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10776</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10776</guid>
<pubDate>Wed, 26 May 2010 07:37:03 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>koda2</dc:creator>
</item>
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