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<title>Forum für die SBV - Stellvertreter</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Stellvertreter (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Conny,</p>
<p>demnach, weil Du vom Wahlausschreiben sprichst, musst Du wohl im formellen Wahlverfahren wählen.</p>
<p>Dann hättest das der Wahlvorstand vor dem Aushang des Wahlausschreiben, bei formellem Wahlverfahren, bedenken müssen. </p>
<p>Im vereinfachten Wahlverfahren, lädt ja die SchwbV &quot;nur&quot; zur Wahlversammlung ein und dies beschließt das weitere. Das konntest Du ja in meiner ersten Antwort lesen.</p>
<p>Dann bleibt letztlich nur <strong>nach dem Ausscheiden des letzten Stelli</strong> die <strong>Nachwahl</strong> neuer Stellis</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11019</link>
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<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 19:14:38 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Stellvertreter (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>du konntest wie fast immer und zwar schnell helfen. In meinem Fall sind jetzt 2 Stellvertreter im Wahlausschreiben festgelegt worden und es könnte passieren, dass ein Stelli (falls er/sie gewählt wird) nach einem guten halben Jahr ausscheiden würde. Beim dann folgenden Nachrücken wäre also nur noch ein Stelli für knapp 3,5 Jahre gewählt, was ich für problematisch halte.<br />
Deshalb die Frage,ob die Anzahl der Stellis auf drei oder 4 ausgeweitet werden kann/konnte&gt; Zudem gibt es noch die Problematik, dass evtl. als Stellvertreter gewählte Stellis möglicherweise nur diese Position auch ausüben wollen. Das wäre dann ganz schlecht. <br />
Gruß Conny</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11018</link>
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<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 18:58:06 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Conny</dc:creator>
</item>
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<title>Stellvertreter (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Conny,</p>
<p>»  Unter A-Z habe ich dazu nichts gefunden<br />
Da kann ich leider nur sagen, leider nicht richtig geschaut.</p>
<p>Denn unter <a href="http://www.schwbv.de/fragen_und_antworten.html#W">A-Z</a> findet man unter <a href="http://bundesrecht.juris.de/schwbwo/index.html">&quot;- Wahlordnung zur Durchführung der Wahl&quot;</a>.</p>
<p>Dort findet man dann, für das formelle Wahlverfahren unter <a href="http://bundesrecht.juris.de/schwbwo/__2.html">§ 2 Aufgaben des Wahlvorstandes</a> <br />
(4) Der <strong>Wahlvorstand beschließt</strong> nach Erörterung mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebs- oder Personalrat und dem Arbeitgeber, <strong>wie viele stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung</strong> in dem Betrieb oder der Dienststelle zu wählen sind.</p>
<p>oder</p>
<p>für das vereinfachte Wahlverfahren unter  <a href="http://bundesrecht.juris.de/schwbwo/__20.html">§ 20 Durchführung der Wahl</a> (2) Die <strong>Wahlversammlung beschließt</strong> mit einfacher Stimmenmehrheit, <strong>wie viele stellvertretende Mitglieder</strong> zu wählen sind.</p>
<p><br />
Alles das findet man aber auch in der amtlichen <strong><a href="http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/integrationsamt/broschueren/wahl_sbv_2010.pdf">Wahlbroschüre</a></strong> <br />
Diese sollte bei jeder SchwbV oder jedem Wahlvorstand vorhanden sein.</p>
<p>Ich hoffe ich konnte Dir helfen <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>PS: Ich rate ja immer zu <strong>mindesten 2 Stellvertretern</strong> <br />
ebenso wie es die Wahlbroschüre auf Seite 23 empfiehlt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11017</link>
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<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 18:18:51 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Stellvertreter</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo und guten Abend,<br />
ist bei Wahlen die Anzahl der Stellvertreter absolut vorgegeben oder kann z.B. bei absehbarem Ausscheiden eines Stellvertreters schon ein zusätzlicher Stelli mitgewählt werden&gt; ( absehbarer Renteneintritt)<br />
Ansonsten wäre ja eine Nachwahl eines Stellis unter Umständen vorprogrammiert&gt;<br />
Gruß Conny                        Unter A-Z habe ich dazu nichts gefunden <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11016</link>
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<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 18:06:20 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Conny</dc:creator>
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