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<title>Forum für die SBV - Ablauf der Wahlversammlung beim vereinfachten Wahlverfahren</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Ablauf der Wahlversammlung beim vereinfachten Wahlverfahren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard, <br />
vielen Dank für die schnelle Info. Gelesen habe ich schon einiges. Der Arbeitgeber hat uns auch bereits die Liste der Wahlberechtigten übermittelt. Sinnvoll ist es also, vorher auf alle zuzugehen und entsprechend über den Ablauf (und den Sinn) der Wahl zu informieren. Also dass in der Versammlung Wahlvorschläge gemacht werden müssen und dann gleich gewählt wird.<br />
Vielen Dank und viele grüße aus Heidelberg</p>
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<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 13:31:12 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Mereo</dc:creator>
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<title>Ablauf der Wahlversammlung beim vereinfachten Wahlverfahren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Mereo,</p>
<p>das Thema Wahl und Einleitung einer Wahl ist abschließen im § 94 SGB IX und SchwbVWO geregelt. Auch findet man alles wichtige unter den Forumsseiten <a href="http://www.schwbv.de/wahlen.html"><strong>&quot;Wahlen&quot;</strong></a></p>
<p>Der BR kann auf eine Wahl auch im Rahmen eines BR-Info oder Betriebsversammlung hinweisen, hat also viele Möglichkeiten. Weiter kennt ja auch der BR i.d.R. (sofern der AG das SGB IX beachtet) die beschäftigten Schwerbehinderte und Gleichgestellte. Zumindest mit Stand 30. Juni des lfd. Jahre. Denn der AG muss lt. <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/80.html"><strong>§ 80 SGB IX</strong></a> ja eine enstprechend Meldung erstellen und. diese u.a. auch dem BR gem. Abs. 2 als Kopie überlassen.</p>
<p>Gibt es für diesen Betrieb aber einen GBR und damit dann auch eine GSBV, dann ist ausschließlich diese zur Einladung für eine Wahlversammlung zuständig. Denn diese nimmt gem. § 97 SGB IX in Betrieben ohne SBV auch diese Aufgaben und Rechte und Pflichten daraus wahr. </p>
<p>Im vereinfachten Wahlverfahren werden Kandidatenvorschläge <strong>NUR</strong> in der Wahlversammlung gemacht.</p>
<p>Es ist nun einmal ja auch so, dass selbts bei Briefwahl oftmals nicht alle Wahlberechtigte das aktive Wahlrecht wahrnehmen.</p>
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__19.html">§ 19  Vorbereitung der Wahl</a>.<br />
<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__20.html">§ 20 Durchführung der Wahl</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11068</link>
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<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 13:00:13 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Ablauf der Wahlversammlung beim vereinfachten Wahlverfahren</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>liebes Forum,<br />
eine Frage zur Wahlorganisation beim vereinfachten Verfahren:<br />
wenn wir zur Versammlung einberufen um in der gleichen Versammlung die SBV zu wählen, dann erreichen wir unter Umständen doch gar nicht alle potentiellen Wähler, da es bei uns SChichtbetrieb gibt und außerdem ja immer jemand fehlt (Urlaub, krank. Das Aushängen von Wahlvorschlägen und Briefwahl sind beim vereinfachten Verfahren aber nicht vorgesehen. Wie löse ich das&gt;<br />
Vielen Dank für eure Antworten<br />
Mereo</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11067</link>
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<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 12:40:25 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Mereo</dc:creator>
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