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<title>Forum für die SBV - Vorschlagsverfahren</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Vorschlagsverfahren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Frank,</p>
<p>» Nun haben wir eine Mitarbeiterin, die sich derzeit noch im<br />
» Erziehungsurlaub befindet aber ab dem 01.10.2010 wieder zurück kommen<br />
» wird.</p>
<p>Welcher AG hat die Elternzeit behandelt/ genehmigt&gt;</p>
<p>Ich gehe/ ging zu mindest bisher davon aus, dass für das Thema &quot;Elternzeit&quot; der &quot;alte&quot; AG zuständig ist/ wäre. Also die Elternzeit die Abordnung beendet hätte. Denn, in diesem Fall hätte die ARGE ja nicht den mit einer Abornung angestrebten Erfolg/ Sinn, nämlich einer Arbeitskraft. Sie hätte dann ja &quot;nur eine Karteileiche&quot;.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11125</link>
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<pubDate>Tue, 14 Sep 2010 16:01:11 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vorschlagsverfahren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Frank,</p>
<p>Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) § 13</p>
<p>Abs (2)<br />
Wer zu einer Dienststelle abgeordnet ist, wird in ihr wahlberechtigt, sobald die <strong>Abordnung länger als drei Monate gedauert</strong> hat; im gleichen Zeitpunkt verliert er das Wahlrecht bei der alten Dienststelle. Das gilt nicht für Beschäftigte, die als Mitglieder einer Stufenvertretung oder des Gesamtpersonalrates freigestellt sind. Satz 1 gilt ferner nicht, wenn feststeht, dass der Beschäftigte <strong>binnen weiterer sechs Monate</strong> in die alte Dienststelle zurückkehren wird. Hinsichtlich des Verlustes des Wahlrechts bei der alten Dienststelle gelten die Sätze 1 und 3 entsprechend in Fällen einer Zuweisung nach § 29 des Bundesbeamtengesetzes oder auf Grund entsprechender arbeitsvertraglicher Vereinbarung. </p>
<p>Gleiche Regelungen gibt es in den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen.</p>
<p>Wahlvorschläge können ausschließlich von aktiv Wahlberechtigten gemacht werden. Der Wahlvorstand muss Wahlvorschläge gegen die Wählerliste prüfen. </p>
<p>Beschäftigte welche wie in diesem Fall so lange abgeordnet sind, haben <strong>KEIN</strong> aktives und auch <strong>KEIN</strong> passives Wahlrecht.</p>
<p>Das Aktive Wahlrecht haben nur Beschäftigte des Betriebes / der Dienststelle.</p>
<p>Somit wäre eine hier sehr entscheidende Fragen:</p>
<p>- Wann endet die Abordnung&gt;</p>
<p>- Wann soll gewählte werden&gt;<br />
 <br />
bzw. </p>
<p>- Bis wann müssen die gültigen Wahlbriefe bei Wahlvorstand eingegangen sein&gt;</p>
<p>Denn die Aufnahme in die Wählerliste bedarf ja in diesen Fällen eine Berichtigung dieser. Dieses ist aber <strong>NUR</strong> bis zu Tage <strong>VOR</strong> der Wahl möglich.</p>
<p>Auch muss der Wahlvorschlag bei Einreichung von Wahlvorschlägen prüfen ob die Kandidaten <strong>wählbar</strong> sind, also <strong>dem Betrieb/ der Dienststelle angehören</strong>. Dem ist ja offenbar zu diesem zeitpunkt nicht. </p>
<p>Es geht hier in allen Fällen um <strong>zwingend zu beachtende Stichtagsregelungen</strong>.</p>
<p>Lässt der WV nicht Wahlberechtigte zur Wahl zu oder gar als Kandidaten, ist die Wahl zu mindest anfechtbar oder ggf. sogar <strong>NICHTIG</strong> wegen groben Verstoßes gegen die Wahlordnung.</p>
<p>Es geht hier halt nicht nach Gefühl oder was &quot;mir&quot; gefällt. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
<p><br />
PS: Es ist nicht so, dass man Dir/ Euch hier nicht helfen möchte, doch es ist immer ganz nett, wenn man zu erst einmal in den bereitgestellten Unterlagen und auch Forumsbeiträgen einmal nach schaut ob hier nicht bereits die Antwort gegeben ist.</p>
<p>Auch war Deine erste Antwort ja klar und vollständige beantwortet. Vielleicht war aber Deine erste Fragestellung nicht vollständig. Dann hast Du dann ja den Gedanken weitergesponnen, was nicht unbedingt eine dringende ungeklärte Frage sein muss.</p>
<p><br />
Leider ist aus dem Profil noch immer nichterkennbar, welches Recht/ Gesetz zur Anwenung kommt, was aber gerade auch bei Wahlfragen nicht unwichtig ist. Also BetrVG oder xPersVG (welches PersVG)&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11120</link>
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<pubDate>Tue, 14 Sep 2010 12:24:56 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vorschlagsverfahren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Forum,<br />
da ich mir meine Fragen wohl selber beantworten muss:<br />
Für alle Mitleser.<br />
Der Wahlvorschlag müsste zwar aus formellen Gründen zurückgewiesen werden. Da aber bereits feststeht, dass die Kandidatin mit Sicherheit ab dem 01.10.2010 wieder im Betrieb beschäftigt sein wird, würde ich diesen Wahlvorschlag eher zulassen. Anders sähe es aus, wenn noch nicht feststünde, dass die Kandidatin zurückkäme.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11119</link>
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<pubDate>Tue, 14 Sep 2010 12:00:22 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Wahlbüro</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vorschlagsverfahren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Frank,</p>
<p>lese einmal bitte hier!</p>
<p>[link=http://www.schwbv.de/wahlen.html&gt;PHPSESSID=430a2b0f9eed38cedd01ee390a6b1cc3#Wer_kann_gewaehlt_ werden]<strong>Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung</strong>[/link]</p>
<p><a href="http://www.schwbv.de/wahlen02.html"><strong>Wahlberechtigt bzw. wählbar&gt;</strong></a></p>
<p><a href="http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/integrationsamt/broschueren/wahl_sbv_2010.pdf"><strong>Wahlbroschüre </strong></a></p>
<p>Nach dem Studium dieser Seiten/ Inhalte dürften sich ggf. keine Fragen mehr ergeben. Die Zeit für dieses Nachlesen steht dem Wahlvorstand zu, wie auch das Recht einer entsprechenden Schulungsmaßnahme.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11118</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11118</guid>
<pubDate>Tue, 14 Sep 2010 09:33:53 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vorschlagsverfahren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich führe den Gedanken einmal weiter:<br />
Umsere potentielle Kandidaten wäre zwar durch die Elternzeit nicht an der Wählbarkeit gehindert, wohl abe durch die Tatsache, dass sie abgeordnet ist und nicht mehr dem Betrieb angehört. Der Wahlvorschlag müsste zurückgewiesen werden.</p>
<p>Wahlberechtigt ist sie, weil ich hier auf den Tag der Wahl abstelle.</p>
<p>richtig&gt;</p>
<p>Gruß<br />
Frank</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11117</link>
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<pubDate>Tue, 14 Sep 2010 09:23:34 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Wahlbüro</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vorschlagsverfahren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Frank,</p>
<p>gültige Wahlvorschläge können NUR in der vom WV festgelegten Frist eingereicht werden. </p>
<p><br />
PS: Bitte ergänze doch unbedingt Dein Profil. Denn nur dann kann man optimale Antworten geben, da man nur dann wirklich alle notwendigen Fakten kennt. Bitte alle der in der Klammer &quot;Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):&quot; angebenen zutreffenden Werte angeben.</p>
<p>Lese auch einmal hierzu diesen ERSTEN Formumsbeitrag [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php&gt;id=9706]&quot;Streng geheim ..... (...von der Redaktion)&quot;[/link], er erklärt das warum <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11116</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11116</guid>
<pubDate>Tue, 14 Sep 2010 09:08:56 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vorschlagsverfahren</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Forum,<br />
ich habe eine rechtliche Fristenfrage:<br />
Wahlausschreiben am 13.09.2010<br />
Frist zur Einreichung der Vorschläge demnach bis zum 27.09.2010.^</p>
<p>Nun haben wir eine Mitarbeiterin, die sich derzeit noch im Erziehungsurlaub befindet aber ab dem 01.10.2010 wieder zurück kommen wird.<br />
Derzeit ist sie noch abgeordnet (seit einigen Jahren) zu unserer ARGE. Die Umsetzung erfolgt erst mit Ablauf des Erziehungsurlaubes am 01.10.2010.<br />
Ist dieser Wahlvorschlag aus fristgründen zuzulassen, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind&gt;<br />
Vielen Dank im Voraus.<br />
Frank</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11115</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11115</guid>
<pubDate>Tue, 14 Sep 2010 08:34:11 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Wahlbüro</dc:creator>
</item>
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